Ärzteschaft
Montgomery: „Wir führen die Verhandlungen mit der PKV fort“
Donnerstag, 14. April 2016
Berlin - Wie geht es weiter mit der Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)? Diese Frage dürften sich viele Ärztinnen und Ärzte stellen, die täglich privatärztliche Leistungen mit der momentan gültigen - in weiten Teilen aber völlig veralteten - GOÄ abrechnen müssen.
Bis Anfang des Jahres sah es so aus, als könnte noch in dieser Legislaturperiode der Durchbruch bei der Reform gelingen. Noch im Januar stärkte ein kurzfristig einberufener außerordentlicher Deutscher Ärztetag der Bundesärztekammer (BÄK) für ihren Kurs bei den GOÄ-Verhandlungen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung den Rücken.
Doch was dann kam, überraschte selbst langjährige Beobachter des Reformprozesses. Einstimmig beschied der BÄK-Vorstand Mitte März, das bis dahin erarbeitete Reformpaket nicht wie geplant an das Bundesgesundheitsministerium zu übergeben. Dies hatte zu nachvollziehbaren Irritationen bei einigen Verbänden und auch zur Forderung nach einem kompletten Neuanfang bei der GOÄ-Novelle geführt.
Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery sieht die Verhandlungen durch das BÄK-Votum indes keineswegs gescheitert und erläutert im Interview die Gründe für die Entscheidung und die nächsten Schritte.
Herr Montgomery, seit dem einstimmigen Votum des BÄK-Vorstandes von Mitte März, das aktuelle Reformpaket zur GOÄ nicht an das Bundesgesundheitsministerium weiterzuleiten, wird über die Gründe spekuliert. In einem Medienbericht hieß es, die BÄK habe die Zustimmung verweigert, weil die PKV sie über den Tisch ziehen wollte. Ist da was dran?
Montgomery: Nein, da ist nichts dran. Richtig ist, dass es sich bei der Liste, die dem Vorstand vorlag, noch nicht um eine abschließende Leistungsliste handelte, sondern lediglich um einen Zwischenstand. Und an diesem Zwischenstand haben wir in Teilen der Legendierung und der Preisfindung Diskussionsbedarf festgestellt. Die offenen Punkte müssen geklärt werden, bevor das Paket an das Ministerium gehen kann.
Es steht also nicht die gesamte Novelle zur Disposition?
Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. Die bereits mit der PKV konsentierten Änderungen im Paragrafen- und Gesetzesteil stehen nicht in Frage und wir werden die Verhandlungen mit der PKV konstruktiv fortsetzen. Dabei werden wir die Berufsverbände der jeweiligen Fachrichtungen frühzeitig und intensiv mit einbeziehen. Schließlich hatte sich der außerordentliche Deutsche Ärztetag im Januar klar hinter unseren GOÄ-Kurs gestellt aber auch den Vorbehalt eines abschließenden Leistungsverzeichnisses deutlich formuliert..
Wie geht es konkret weiter?
Wir sind uns mit der PKV einig, dass wir ein einheitliches Datenmodell brauchen, in dem zukünftig alle Daten erfasst und ausgetauscht werden. Daran arbeiten wir gerade. Anhand dieses Modells soll dann in einem ersten Schritt die Leistungslegendierung konsentiert und anschließend gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium und den Verbänden diskutiert werden. Darauf aufbauend wird dann ein Preismodell beschrieben und zur Beschlussfassung vorgelegt. © EB/aerzteblatt.de

Beliebige Worte je nach Anlass
Der Präsident bietet allen etwas, seine Glaubwürdigkeit hat er vor dem regulären Deutschen Ärztetag in seiner Heimatstadt Hamburg grandios verspielt.

Was zum Teufel
Die PKV gibt mehr Geld für Werbung und Verwaltung aus als für die ambulante ärztliche Behandlung, von der wir Niedergelassenen betroffen sind.
Die BÄK schickt Leute an den Verhandlungstisch, die gut bestallt ohne unternehmerisches Risiko Rosinenpickerei bei Wahlleistungspatienten betreiben können...

Leere Worthülsen...
Aber dass das komplette GOÄneu-Desaster beim kommenden Deutschen Ärztetag in Hamburg vom 24. bis 27.5.2016 erst unter Tagesordnungspunkt 4 b ("Sachstand GOÄ-neu") abgehandelt werden soll und dazu auf der Agenda auch noch nicht einmal ein Referent benannt wurde (N. N.), wird den BÄK-Präsidenten weiter beschädigen.
Er hat wohl immer noch nicht begriffen, dass die GOÄneu von Anfang an Chefsache sein musste, die man eben nicht so einfach delegieren kann.
Aber "da gibt's ja sicher was von ratiopharm", äh, von der Allianz Private Krankenversicherungs-AG?
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Der Paragraphenteil bedeutet den Verlust der ärztlichen Freiheit....
einen Inflationsausgleich,
(hier ist Theo Windhorst (MB) bereits vor Berlin zurückgerudert),
den Erhalt des individuellen Steigerungsfaktors,
(auch den wird es so nicht geben sondern nur den robusten Einfachsatz)
und die strikte Ablehnung der Angleichung der GOÄ an die EBM-Systematik ohne Verlagerung des Morbiditätsrisikos auf die Ärzte: Auch das wird nicht der Fall sein, denn Politik, die Private Krankenversicherung und die Beihilfe werden durch die Gemeinsame Kommission (Geko) die Honorarentwicklung - wie der GBA im EBM - reglementieren: Die GOÄ wird also EBMisiert, so soll der Korridor der Honorarentwicklung um +/- 5,8% gehalten werden – es wird der BÄK hier schwer fallen, den Verdacht einer „EBMisierung“ hier zu entschärfen.
Ich denke, dies sind genügend Gründe, auch nach dem 23.1.2016 an der Beschlusslage des DÄT erhebliche Zweifel zu haben. Den Delegierten wurden (und werden) wichtige Fakten von den Verhandlungsführern vorenthalten - trotzdem sollten die Delegierten über die Blackbox „GOÄ Neu“ abstimmen. Die Vorgaben des DÄT 2014 wurden von der BÄK Verhandlungsführern nicht befolgt, die Disclosures dieser Akteure sind zu belastend, um von einer freien und gerechten Entscheidung für alle Ärzte sprechen zu können. In Kenntnis dieser Fakten, sowie der Tatsache, dass die erst am 14.3. bzw. 16.3. vollständig vorliegende Preisliste bereits am 17.3. dem BMG zur Bewilligung vorgelegt werden sollte, die GOÄneu jedoch seit Jahren "Chefsache" sein soll, fällt es schwer, den Verhandlungsführern weiteren Glauben zu schenken.

Sehr geehrte DÄ-Redaktion,
Dies sollte jedoch kein Grund sein, meinen Beitrag aus Ihrer Rubrik "Aktuelle Kommentare" zu löschen - so viel Pressefreiheit muss sein!
"dr.med.thomas.g.schaetzler
am Donnerstag, 14. April 2016, 23:34
Ängstliches Pfeifen im finsteren Wald...
hat noch nie die eigenen Verhandlungspositionen gestärkt. Der Rücktritt des Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Professor h. c. (HH) Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, der selbst für das komplette Scheitern des Kollegen und Marburger-Bund-Funktionärs Dr.med. Theodor Windhorst als Vorsitzenden der Gebührenordnungs-Kommission, Kammerpräsident in Westfalen-Lippe und Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer verantwortlich ist, kann besonders nach diesem Interview gar nicht mehr vermieden werden.
Es ist absolut unglaubwürdig, angeblich "bereits mit der PKV konsentierten Änderungen im Paragrafen- und Gesetzesteil stehen" zu haben, "die Verhandlungen mit der PKV konstruktiv fortsetzen" zu wollen und gleichzeitig keine "abschließende Leistungsliste", sondern lediglich "einen Zwischenstand" zu haben. "Und an diesem Zwischenstand haben wir in Teilen der Legendierung und der Preisfindung Diskussionsbedarf festgestellt" heißt auf Deutsch, die BÄK hat die Legendierung von ärztlichen Leistungsinhalten offenkundig alleine der Gegenseite nach Gutdünken überlassen.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist jedoch Grundpfeiler ärztlicher Existenzberechtigung, denn sie reflektiert, welche professionellen Aufgaben mit welchen Zielen und zu welchen Bewertungen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland verrichten und erfüllen sollen. Sie gehört zur primären und hoheitlichen Essenz für die Legitimation des von allen Landesärztekammern beauftragten BÄK-Vorstands und damit speziell des BÄK-Präsidenten.
Der Rücktritt des GOÄneu-Chefverhandlers in der BÄK bedeutet ein inhaltliches und strukturelles Organisationsversagen des gesamten BÄK-Präsidiums. Als logische Konsequenz muss der in dieser „Chefsache“ federführende BÄK-Präsident zurücktreten und keine Kurz-Interviews mehr geben, die alles nur noch schlimmer machen."
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Pfeifen im Standesblatt-Blätterwald
Was erwartet man von "Hausjournalisten" gemeinhin?
Nestbeschmutzung wohl eher nicht oder?

Ängstliches Pfeifen im finsteren Wald...
Es ist absolut unglaubwürdig, angeblich "bereits mit der PKV konsentierten Änderungen im Paragrafen- und Gesetzesteil stehen" zu haben, "die Verhandlungen mit der PKV konstruktiv fortsetzen" zu wollen und gleichzeitig keine "abschließende Leistungsliste", sondern lediglich "einen Zwischenstand" zu haben. "Und an diesem Zwischenstand haben wir in Teilen der Legendierung und der Preisfindung Diskussionsbedarf festgestellt" heißt auf Deutsch, die BÄK hat die Legendierung von ärztlichen Leistungsinhalten offenkundig alleine der Gegenseite nach Gutdünken überlassen.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist jedoch Grundpfeiler ärztlicher Existenzberechtigung, denn sie reflektiert, welche professionellen Aufgaben mit welchen Zielen und zu welchen Bewertungen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland verrichten und erfüllen sollen. Sie gehört zur primären und hoheitlichen Essenz für die Legitimation des von allen Landesärztekammern beauftragten BÄK-Vorstands und damit speziell des BÄK-Präsidenten.
Der Rücktritt des GOÄneu-Chefverhandlers in der BÄK bedeutet ein inhaltliches und strukturelles Organisationsversagen des gesamten BÄK-Präsidiums. Als logische Konsequenz muss der in dieser „Chefsache“ federführende BÄK-Präsident zurücktreten und keine Kurz-Interviews mehr geben, die alles nur noch schlimmer machen.
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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