Ärzteschaft
Medikationsplan: Verhandlungen kommen voran
Mittwoch, 20. April 2016
Köln - Der ab 1. Oktober 2016 gültige Anspruch von GKV-Versicherten auf einen Medikationsplan (§ 31 a SGB V) soll mehr Arzneimitteltherapiesicherheit schaffen. Darüber hinaus soll er helfen, Einnahmefehler zu vermeiden und Ärzten die Informationsbasis für die Therapieentscheidung zu verbreitern. Wie die KBV-Vorstand Regina Feldmann heute in Berlin erklärte, steht der laut E-Health-Gesetz zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Bundesärztekammer und Deutschem Apothekerverband bis 30. April zu vereinbarende bundeseinheitliche Medikationsplan für alle GKV-Versicherten, die mindestens drei Medikamente verordnet bekommen, jetzt vor dem Abschluss.
Parallel kämen die Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband über den bis zum 30. Juni abzuschließenden Bundesmanteltarifvertrag sowie der Vergütungen im EBM für die entsprechenden ärztlichen Leistungen voran. Über den Anspruch auf den Medikationsplan, der alle Arzneimittel, die dem Versicherten verordnet oder ohne Verschreibung angewendet werden, aber auch relevante Medizinprodukte dokumentieren und Hinweise zu deren Anwendung liefern soll, muss der Arzt den Patienten künftig informieren.
Feldmann verbindet mit der Erstellung der Medikationspläne die Hoffnung, dass künftig die Koordinierung zwischen Ärzten, aber auch zwischen Ärzten und Apothekern verbessert und zusätzliche Sicherheit für die Patienten geschaffen wird. © mn/aerzteblatt.de

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