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Ärzteschaft

Ärzte fordern früheres Verbot der Tabakwerbung

Donnerstag, 21. April 2016

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die Entscheidung des Bundeskabinetts begrüßt, die Tabakwerbung in Deutschland deutlich einzuschränken. Gleichzeitig kritisierte der BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery jedoch, dass die Verbote erst ab 2020 gelten sollen. „Solche Verbote sind längst überfällig. Immerhin ist Deutschland neben Bulgarien das einzige Land der europäischen Union, in dem Tabakwerbung noch immer legal ist“, sagte Montgomery heute in Berlin.

Studien zeigten, dass vor allem Jugendliche anfällig für eingängige Werbebotschaften seien. „Auch wissen wir, dass in Ländern mit umfassenden Tabakwerbeverboten ein deutlich stärkerer Rückgang des Tabakkonsums erfolgte als in Ländern ohne entsprechende Regelungen“, betonte Montgomery. Er fordert deshalb: „Wir sollten mit der Werbung für Glimmstengel so früh wie möglich Schluss machen!“

Auch die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) sprach sich für ein früheres Verbot aus: „Es ist gut und höchste Zeit, dass die Bundesregierung Zigaretten­werbung im Außenbereich und im Kino verbieten will. Wir hoffen allerdings, dass dieses Werbeverbot nicht auf einzelne Plätze eingeschränkt wird und schon deutlich früher erfolgt“, sagte dessen Generalsekretär Manfred Gahr Mitte April. Wichtig sei darüber hinaus auch ein Rauchverbot in Autos, vor allem wenn Kinder und Jugendliche mitführen, so Gahr.

Das Bundeskabinett hatte gestern einen Gesetzentwurf von Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) beschlossen. Danach soll Zigarettenwerbung auf Plakaten, Litfaßsäulen und im Kino von Juli 2020 an verboten werden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: An Fachgeschäften sowie in Verkaufsstellen wie Trinkhallen oder Tankstellen wird Tabakwerbung weiter erlaubt sein. In Kinos soll das Verbot bei allen Filmen gelten, die für Zuschauer unter 18 Jahren freigegeben sind. © hil/aerzteblatt.de

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