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Politik

Gemeinsamer Bundesausschuss: Neue Regeln für Darmkrebs-Test und Qualitätsberichte

Freitag, 22. April 2016

Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA, votierte bei den Qualitätsreporten nur für eine Positiv-Liste, konnte sich damit jedoch nicht durchsetzen. Rechts im Bild: Harald Deisler, unparteiisches Mitglied. © G-BA

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag das weitere Verfahren zum Darmkrebsscreening beschlossen und sich über Veröffentlichungspflichten der Qualitätsberichte von Krankenhäuser geäußert. Beide Diskussionen brachten erneut die oftmals grundsätzlichen Ansichten der unterschiedlichen Verhandlungsparteien zum Ausdruck.

Beim Darmkrebsscreening sollen künftig quantitative immunologische Tests zum Nachweis von nicht sichtbarem Blut im Stuhl (iFOBT) zum Einsatz kommen. Damit werden die derzeit verwendeten Gujak-basierten Test (gFOBT) abgelöst. In der Vorarbeit der Unterausschüsse des G-BA sind beide Testverfahren im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene Weiterentwicklung der Früherkennungsmaßnahmen zu einem organisierten Screening-Programm verglichen worden.

Dabei waren sich Vertreter der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesver­einigung (KBV) nicht immer einig. Streitpunkt vor allem war die Ausgabe der Tests: Sollte ein Test so gestaltet werden, dass ein Ergebnis noch während des Arztbesuches vorliegt? Dafür setzte sich die KBV ein. Oder sollte ein Test verwendet werden, dessen Ergebnis erst in einem weiteren Besuch beim Arzt diskutiert wird, wie es der GKV-Spitzenverband befürwortete.

Der Unparteiische G-BA-Vorsitzende Josef Hecken versuchte einen Schlichtungs­versuch: Um das bundesweite und systematische Screening-Programm einzuführen, könne das Programm schrittweise eingeführt werden, damit es am Ende einen gemeinsamen Beschluss aller G-BA-Mitglieder gebe. Der G-BA beschloss daraufhin zunächst Details zu den Kriterien, die künftig eingesetzte iFOBT-Tests erfüllen müssen, sowie über den Kreis der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte, die Auswertung der Tests und die Dokumentation.

Nach dem Beschluss, künftig die iFOBT-Tests zu verwenden, muss der G-BA nun darüber beraten, wie das Einladungsverfahren, die Qualitätssicherung sowie neue Informationen für Versicherte über Nutzen und Risiken des Screenings ablaufen werden. Deisler sagte Ergebnisse für Ende des Jahres zu.Insgesamt resümierte Harald Deisler, unparteiisches Mitglied und Vorsitzender des Unterausschusses Methoden­bewertung, in einer Mitteilung im Anschluss der Sitzung: „Die derzeitigen Maßnahmen zur Früherkennung von Darmkrebs, die auf der Eigeninitiative der Versicherten oder der behandelnden Ärzte beruhen, werden vom G-BA zu einem systematischen Screening-Programm weiterentwickelt. Die Beratungen hierzu sind vielschichtig und können nur schrittweise abgeschlossen werden.“

In einem weiteren Beschluss haben die Mitglieder des G-BA die Datensatzbeschreibung für die Qualitätsberichte von Krankenhäusern beschlossen. Die aktuellen Servicedateien zum Berichtsjahr 2015 sollen demnächst auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht werden, teilte das Gremium im Anschluss an die Sitzung mit. Im öffentlichen Teil der Sitzung gerieten vor allem Krankenkassen und Vertreter der Patientenorganisationen mit Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) aneinander.

Streitpunkt sind die Qualitätsdaten von 2013. Hier haben nach Zählung der DKG bis heute 15 Krankenhäuser nicht geliefert, nach Einschätzung der Patientenrechtsvertreter seien es aber 144 Häuser, die keine Daten wie vorgeschrieben an den G-BA gesendet haben. Nach Aussage von Patientenvertreterin Ilona Köster-Steinebach habe die DKG ihren Mitgliedern angedeutet, dass sie keine Berichte abliefern müssten, da es Rechtsunsicherheiten bei der Veröffentlichung gebe.

Hitzig diskutiert wurde vor allem darüber, ob es ausschließlich eine Positiv-Liste über die Krankenhäuser geben solle, die Daten liefern, oder ob zusätzlich eine Negativ-Liste erstellt werden soll. Die Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung, Regina Klakow-Franck, plädierte auch unter Anbetracht des Arbeitsvolumens der G-BA-Geschäftsstelle, dass es nur eine Positiv-Liste geben solle.

Sie warnte auch davor, dass es bei Negativ-Listen mehrfache Stellungnahmeverfahren mit den betroffenen Häusern sowie rechtliche Auseinandersetzungen geben könnte. Georg Baum, DKG-Hauptgeschäftsführer, sieht die Positiv-Liste als ein Kompromiss und appellierte an die Beteiligten, nicht noch mehr Zeit „für die leidige Diskussion über Standorte“ zu verbrauchen. Vertreter der Krankenkassen sprachen sich gegen eine Grundsatzdiskussion aus.

Aber: „Wir sind es leid, wieder im Grundsatz diskutieren zu müssen. Ich hoffe, ihr Kampf gegen die Transparenz nimmt bald ein Ende. Wir wollen eine komplette Transparenz über die Qualität und das Leistungsgeschehen“, so Johann-Magnus von Stackelberg vom GKV-Spitzenverband in Richtung DKG. Für die Patientenvertretung argumentierte Köster-Steinebach, dass es für Versicherte und Patienten nicht zumutbar sei, aus einer Positiv-Liste zu schließen, welche Krankenhäuser nun auf einer Negativ-Liste stünden. Sie appellierte an die Landesregierungen, bei der Krankenhausplanung die Qualitäts­berichte besser im Blick zu haben.

Letztendlich votierten die Mitglieder für eine Negativ-Liste und folgten damit nicht der Beschlussempfehlung von Klakow-Franck. Damit wird der G-BA in seiner nun überarbeiteten Datensatzbeschreibung für die Qualitätsbericht der Krankenhäuser auch aktualisierte Daten zum Berichtsjahr 2015 demnächst auf den Internetseiten des G-BA veröffentlichen. Künftig wird in 28 Indikationen auch standortbezogen berichtet. © bee/aerzteblatt.de

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