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Bund und Länder beschließen neues Exzellenzprogramm auf Dauer

Freitag, 22. April 2016

dpa

Berlin – Bund und Länder haben sich heute über die Details eines neuen millionen­schweren Förderprogramms für die deutsche Spitzenforschung an Universitäten als Nachfolge der 2017 auslaufenden Exzellenzinitiative geeinigt: Etwa zehn „Exzellenz-Universitäten“ sollen künftig „auf unbestimmte Zeit“ als Leuchttürme der Forschung gefördert sowie 45 bis 50 Exzellenzcluster unterstützt werden.

Mit dieser Vereinbarung setzen Bund und Länder erstmals die durch die Exzellenz­initiative begonnenen Anstrengungen zur Stärkung der Universitäten und des Wissenschaftsstandortes Deutschlands im internationalen Wettbewerb dauerhaft fort und wollen jährlich 533 Millionen Euro zur Verfügung stellen – wie bisher im Verhältnis drei Viertel zu einem Viertel.

Die von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) getroffene Vereinbarung muss allerdings noch den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern zur abschließenden Entscheidung am 16. Juni vorgelegt werden.  

„Wir haben ein neues Kapitel der Forschungsförderung aufgeschlagen“, sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, die derzeit amtierende GWK-Vorsitzende, heute in Berlin. „Unser Ziel ist es, deutsche Spitzenforschung dauerhaft zu fördern und dadurch im internationalen Wettbewerb noch erfolgreicher und noch sichtbarer zu machen.“ Wanka zeigte sich zuversichtlich, dass dies mit der neuen Bund-Länder-Initiative gelingen kann – nicht zuletzt, weil der Bund aufgrund der neuen grundgesetz­lichen Regelungen die Möglichkeit hat, Hochschulen an verschiedenen Stellen auch dauerhaft zu unterstützen.

„Wir nutzen mit der Linie der Exzellenzuniversitäten erstmals die neue Möglichkeit des Artikels 91b des Grundgesetzes, in Fällen überregionaler Bedeutung dauerhaft Hochschulen zu fördern“, erläuterte die Bundesministerin. Mit dieser Planungssicherheit könnten die Geförderten langfristige Ziele verfolgen, müssten sich jedoch alle sieben Jahre einer wissenschaftlichen Evaluierung stellen. Mit der Deutschen Forschungs­gemeinschaft und dem Wissenschaftsrat sei ein wissenschaftsgeleitetes Verfahren für beide Förderlinien vereinbart.

Konkret soll das neue Exzellenzprogramm nach einer etwa zweijährigen Brücken­finanzierung im Jahr 2019 starten. Statt wie bisher drei soll es dann jedoch nur noch zwei Förderlinien geben (nämlich bis zu 45 bis 50 Exzellenz-Cluster, für die 385 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen sollen) und acht bis elf „Leuchtturm-Universitäten“ (die etwa 148 Millionen Euro Förderung erhalten sollen). Graduier­tenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte, die bisher auch gefördert werden, sollen jedoch ab dem 1. November 2017 nur eine auf höchstens 24 Monate begrenzte Überbrückungsfinanzierung erhalten, die zugleich ihre mögliche Auslauffinanzierung ist.

Anlass für die Neuauflage der Exzellenzinitiative waren die guten Bewertungen, die die beiden früheren Runden erhalten haben, jüngst erst durch das Gutachten einer Internationalen Expertenkommission zur Evaluierung der Exzellenzinitiative unter Vorsitz des Schweizer Umweltphysikers Prof. Dr. Dieter Imboden. Bund und Länder hatten die Kommission bereits im September 2014 mit der Evaluation der Exzellenzinitiative und ihrer Auswirkungen auf das deutsche Wissenschaftssystem beauftragt. In das Gutachten war auch der Datenbericht über alle drei bisherigen Förderlinien eingegangen, den die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Wissenschaftsrat im vergangenen Jahr vorgelegt hatten.

Ursprünglich aufgelegt wurde die Exzellenzinitiative 2005, um den Wissenschafts­standort Deutschland „nachhaltig zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern und die universitäre Spitzenforschung sichtbarer machen“.

Für dieses Ziel gaben bis 2012 Bund und Länder 1,9 Milliarden Euro aus. Im Jahr 2009 beschlossen sie, die Exzellenzinitiative um eine zweite Runde zu verlängern: Für diese bis Ende 2017 laufende Etappe stellten Bund und Länder nochmals 2,7 Milliarden Euro bereit, wobei drei Viertel der Mittel vom Bund und ein Viertel von den Ländern kommen. Mit ihnen werden derzeit drei Förderlinien finanziert: konkret 39 Universitäten aus 13 Bundesländern mit 45 Graduiertenschulen, 43 Exzellenz-Cluster (oft in Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen) sowie elf Zukunftskonzepte. © ER/aerzteblatt.de

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