Ärzteschaft
Unklare Haftungsregelungen gefährden Rettungsdienst in Thüringen
Montag, 25. April 2016
Weimar – Eine Lücke im Rettungsdienstgesetz gefährdet die Notarztversorgung in Thüringen. Darauf weisen die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Ersatzkassen des Bundeslandes hin. „Schon heute haben diese Unklarheiten erhebliche Auswirkungen auf Patienten, die Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Künftig drohen außerdem erhebliche finanzielle Belastungen für die Patienten“, warnte der Hauptgeschäftsführer der KV, Sven Auerswald.
In Schreiben an den Präsidenten des Thüringer Landtages und die Innenpolitiker haben KV und Krankenkassen auf das Problem aufmerksam gemacht. „Ohne eine Klarstellung ist im schlimmsten Fall die notärztliche Versorgung in Thüringen gefährdet“, warnen sie darin.
Die Probleme gehen auf eine Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes aus dem Jahr 2008 zurück. Es wurde damals geändert, weil die Kommunen mit der Suche und Bereitstellung von Notärzten überfordert waren. Seither stellt die KV die notärztliche Versorgung sicher.
Vier Jahre bewährte sich laut der KV diese Regelung, dann gab es Probleme mit der Haftung für eventuelle Fehler von Notärzten. Städte, Gemeinden und auch Gerichte haben das Rettungsdienstgesetz derart interpretiert, dass die KV für den Einsatz der Notärzte haftet und der sogenannte kommunale Schadensausgleich den Einsatz des nichtärztlichen Personals absichert.
Zunächst hatte die KV eine Versicherung für die Haftungsfälle bei Notärzten gefunden – jetzt will diese Versicherung den Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen wieder kündigen.
„Durch den bevorstehenden Ausstieg der Versicherung ist die KV Thüringen gezwungen, für Haftungsfälle eine eigene Rückstellung in Höhe von 40 bis 60 Millionen Euro zu bilden“, hieß es aus der KV. „Die zusätzlichen finanziellen Lasten würden insbesondere die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen tragen“, kritisierte auch der Leiter der Landesvertretung Thüringen des Verbandes der Ersatzkassen, Arnim Findeklee. Ziel von KV und Kassen sei, die Haftung für die Notfalleinsätze wieder vollständig in den kommunalen Schadensausgleich zu geben, erläuterte er gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. © hil/aerzteblatt.de

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