Ärzteschaft
Ärztekammer Hessen stellt Hospitationsdatenbank für geflüchtete Ärzte vor
Montag, 25. April 2016
Frankfurt – Die Landesärztekammer Hessen baut eine sogenannte Hospitationsdatenbank auf, um zugewanderten und geflüchteten Ärzten den Berufseinstieg in Deutschland zu erleichtern. Praxen und stationäre Einrichtungen, die Hospitationsplätze anbieten wollen, können ihre Daten ab Anfang Mai bei den Bezirksärztekammern melden. Ab August 2016 sollen Hospitationssuchende dort Angebote erfragen können.
„Ziel dieser Initiative ist es, die Orientierung der ausländischen Kollegen im deutschen Gesundheitssystem zu verbessern“, erläuterte der Präsident der Landesärztekammer, Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. Er betonte, die ein- bis maximal zweimonatigen unentgeltlichen Hospitationen böten lediglich einen Einblick in die Tätigkeit, sie seien keinesfalls eine sogenannte ausübende Arzttätigkeit. Die Anbieter von Hospitationen könnten aber die zugewanderten Ärzte näher kennenlernen und gegebenenfalls für eine spätere Mitarbeit in der Praxis oder Klinik interessieren.
Die Kammer weist außerdem darauf hin, dass eine solche Hospitation die Anforderungen an die Sprachkenntnisse und fachliche Qualifikation für eine spätere Berufserlaubnis in Deutschland nicht berührt. „Die Anforderungen an die berufliche Qualifikation müssen hoch bleiben, damit weiterhin die Qualität der Patientenversorgung gewährleistet bleibt“, betonte von Knoblauch zu Hatzbach.
Wer als ausländischer Arzt in Hessen tätig werden will, kann nach dem Erwerb von Grundsprachkenntnissen auf dem sogenannten Niveau B2 einen Antrag auf Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse beim Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) stellen. Ist die medizinische Ausbildung mit der deutschen inhaltlich gleichwertig, müssen außerdem ausreichende Fachsprachkenntnisse zur Erteilung der deutschen Approbation auf dem Niveau C1 nachgewiesen werden sowie ausreichende medizinische Fachkenntnisse, die die Landesärztekammer in einer sogenannten Kenntnisstandprüfung überprüft.
Ärzte, die Interesse haben, die Integration ausländischer Ärzte als Hospitationsanbieter in Klinik und Praxis zu unterstützen, sollen Kontakt mit ihrer Bezirksärztekammer aufnehmen. © hil/aerzteblatt.de

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