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Politik

Psychotherapeuten­ausbildung: Gemeinsame Lösung mit den Ärzten angestrebt

Dienstag, 26. April 2016

Berlin – Psychotherapie wird von ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten mit entsprechender Weiterbildung beziehungsweise Ausbildung erbracht. „Psycho­thera­peuten und Ärzte haben eine gemeinsame Versorgungsverantwortung“, erklärte Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich des 28. Deutschen Psychotherapeutentages, der am vergangenen Wochenende in Berlin stattfand. „Bei der Weiterentwicklung der Psychotherapie sollten wir deshalb zusammenarbeiten.“

Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes soll die Qualifizierung der heutigen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anders aufgebaut werden. Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet derzeit an den Eckpunkten für eine solche Reform. Künftig sollen sie in einem Psychotherapie­studium mit einem Staatsexamen und einer anschließenden Weiterbildung qualifiziert werden. „Diese Struktur hat sich bei den Ärzten bewährt“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. Nach dem Studium soll sich eine Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten anschließen.

Selbstständige Patientenversorgung erst nach Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten
Die Approbation kann nach dem Staatsexamen erworben werden. Sie berechtigt aber nicht zur psychotherapeutischen Behandlung von Kassenpatienten. Dies soll erst dem Fachpsychotherapeuten für Erwachsene oder für Kinder und Jugendliche möglich sein. Erst der Fachpsychotherapeut soll selbstständig als Vertragspsychotherapeut oder im Krankenhaus tätig werden. „Damit bleiben die Grundlagen für eine gute Kooperation mit Hausärzten und Fachärzten auch in Zukunft erhalten“, betonte der BPtK-Präsident.

Auch künftig sollten Ärzte und Psychotherapeuten mit ihren jeweiligen spezifischen Kompetenzen zur psychotherapeutischen Versorgung beitragen. „Die Fachgebiets- und Zusatzbezeichnungen für Psychotherapeuten sollen so gewählt werden, dass der Patient problemlos erkennt, wer ihm welche Leistung anbietet“, kündigte Munz an.

Einheit der Psychotherapie bewahren
Es gehe um ein gemeinsames Verständnis von Psychotherapie. Daher gelte es bei aller Profilbildung und Spezialisierung, die Einheit der Psychotherapie zu bewahren. Die Heilberufskammern als Verantwortliche für die Weiterbildung können dazu in besonderer Weise beitragen. „Ich gehe davon aus, dass die Bundespsychothera­peuten­kammer und die Bundesärztekammer eine gute Lösung finden werden, wie sie gemeinsam die Einheit in der Vielfalt der Psychotherapie und gleichzeitig deren hohe Qualität in der ambulanten und stationären Versorgung bewahren“, so Munz. © pb/aerzteblatt.de

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