Politik
Kinderwunschbehandlung: Förderung auch für unverheiratete Paare
Mittwoch, 27. April 2016
Dresden - Ab 1. Juli können auch unverheiratete Paare in Sachsen eine Förderung für die Kinderwunschbehandlung erhalten. Das Landeskabinett hat eine Ausweitung der bisher nur Ehepaaren gewährten Leistung beschlossen.
„Ein unerfüllter Kinderwunsch ist eine große Belastung für alle Paare, egal welchen Familienstand diese haben“, sagte Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU). Man wolle Familien ermutigen, sich für Kinder zu entscheiden. Deshalb sei es wichtig, „die Familiengründung auch für unverheiratete Paare ebenfalls zu unterstützen“, erklärte sie. Damit werde auch der Lebensrealität in Sachsen entsprochen, wo rund 60 Prozent der Kinder nichtehelich geboren werden und die meisten Eltern erst später heiraten.
Künftig können auch sie Zuwendungen vom Bund erhalten: Für die erste bis dritte Behandlung bis zu 12,5 Prozent und für die vierte Behandlung bis zu 25 Prozent des Selbstkostenanteils. Der Freistaat gibt je nach Behandlung zwischen 375 und bis zu 900 Euro davon dazu.
Die künstliche Befruchtung wird seit 2009 bei Ehepaaren gefördert. In den vergangenen Jahren finanzierte der Freistaat 5.200 Fälle mit. Laut Klepsch sind 20 Prozent der Patienten in der Kinderwunschbehandlung Selbstzahler. Sie geht davon aus, dass der Großteil davon unverheiratet ist. In diesem Jahr stehen für die spezielle Förderung nach ihren Angaben 757.000 Euro zur Verfügung. © dpa/aerzteblatt.de

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