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Politik

Dritte Stufe der Pflegereform: Modellkommunen sollen Pflegeberatung erproben

Mittwoch, 27. April 2016

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen künftig auch von Kommunen beraten werden /dpa

Berlin – Die Bundesregierung will die Kommunen in Deutschland bei der Pflege stärker einbinden. Das geht aus dem Referentenentwurf zum dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Wie das Bundesministerium für Gesundheit am Mittwoch auf Anfrage bestätigte, wurde der Entwurf – der zugleich als Omnibus-Gesetz unter anderem für Änderungen bei Medizinprodukten dient – bereits an die Fraktionen verschickt.

„Nur im engen Zusammenwirken von Bund, Ländern, Kommunen, Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen können die Versorgung pflegebedürftiger Menschen und die Unterstützung ihrer Angehörigen angemessen erfolgen“, heißt es in dem Papier. Gemeinsames Ziel sei es, „so lange wie möglich den Verbleib in der vertrauten häuslichen und familiären Umgebung zu unterstützen und ein selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten“.

Um Kommunen „verantwortlich“ in die Strukturen der Pflege einzubinden, sollen in der Pflegeberatung verschiedene Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe umgesetzt werden. Zum einen sieht der 107-seitige Entwurf vor, dass Kommunen die Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen übernehmen können. Das Vorhaben soll ab dem 1. Januar 2017 zunächst in einem für die Länder optionalen Modellprojekt mit 60 Kommunen erprobt werden. Die Laufzeit soll fünf Jahre betragen. Die Kommunen erhielten damit die Möglichkeit, „Beratung zur Pflege, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe und Altenhilfe aus einer Hand anzubieten“, heißt es im Referentenentwurf.

Zum zweiten sollen Kommunen im Rahmen landesrechtlicher Regelungen zunächst für fünf Jahre ein Initiativrecht erhalten, Pflegestützpunkte einzurichten. Das soll zu mehr Pflegestützpunkten in den Bundesländern führen, die bislang kaum von dem Instrument Gebrauch gemacht haben. Zur Finanzierung sollen verpflichtende Rahmenvereinbarungen auf Landesebene eingeführt werden, heißt es.  Angedacht ist, dass Kommunen oder Länder, Krankenkassen und Pflegekassen die Beratungsstellen zu jeweils einem Drittel finanzieren.

„Damit die Pflegebedürftigen eine individuell auf sie zugeschnittene Pflege erhalten, ist eine gute Beratung unerlässlich“, kommentierte Erwin Rüddel, pflegepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Entwurf. Er wies zugleich darauf hin, dass es mit dem veränderten Pflegebedürftigkeitsbegriff häufiger Überschneidungen zwischen Leistungen der Altenpflege und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und daraus folgend Regelungsbedarf für das PSG III gebe.

Der Gesundheitspolitiker warnt deshalb vor einem „Verschiebebahnhof“. „Wir müssen im Verfahren darauf achten, dass sich nicht die kommunalen Haushalte zulasten der Pflegeversicherung ihrer Aufgaben aus der Eingliederungshilfe entledigen“, sagte er. Die Beitragsgelder der Versicherten seien für eine gute Pflege gedacht und nicht, um die kommunalen Haushalte zu sanieren.

Änderungen für Medizinprodukte verankert
Neben Neuerungen in der Pflege plant die Regierung mit der Gesetzesinitiative kleinere Änderungen im Medizinproduktegesetz und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung. Korrekturen sind unter anderem für den Ablauf des Benennungsverfahrens der so genannten „benannten Stellen“ vorgesehen.

Daneben enthält der Gesetzentwurf eine Änderung der Bundes-Apothekerordnung, der Bundesärzteordnung, des Psychotherapeutengesetzes sowie des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde. Festgelegt wird darin die örtliche Zuständigkeit im Ausstellungsverfahren des Europäischen Berufsausweises. © may/dpa/aerzteblatt.de

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