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Politik

Transplantations­register: Gesetz schafft dieses Jahr rechtliche Grundlagen

Freitag, 29. April 2016

Berlin – Der Deutsche Bundestag hat sich am Donnerstagabend erstmals mit der Einrichtung eines bundesweiten Transplantationsregisters befasst. Der Gesetzentwurf, der die rechtlichen Voraussetzungen für den Aufbau des Registers schafft, wurde in Erster Lesung ohne Aussprache an die Ausschüsse verwiesen. Um das Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland zu stärken und für mehr Qualität und Transparenz zu sorgen, hat ihn die Bundesregierung jetzt – wie vor drei Jahren fraktionsübergreifend vom Parlament gefordert – den parlamentarischen Weg gebracht.

Durch das neue Gesetz können erstmals in Deutschland alle relevanten Daten zur Organspenden zusammengeführt werden. Es soll in das Transplantationsgesetz eingefügt werden und noch in diesem Jahr in Kraft treten. Der entsprechende Gesetzentwurf (18/8209) liegt seit einigen Tagen sowohl dem Bundestag als auch dem Bundesrat zu den ersten Beratungen vor. Eine Expertenanhörung ist für dem 2. Juni geplant; die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag ist dem Vernehmen nach noch vor der Sommerpause für Anfang Juli vorgesehen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte im Vorfeld erklärt, das Register solle eine verlässliche Datengrundlage für die medizinische Behandlung, aber auch für wissenschaftliche Erkenntnisse schaffen. „Damit sorgen wir dafür, dass die Transplantationsmedizin weiter verbessert werden kann, und erhöhen die Patienten­sicherheit in Deutschland.”

Die persönlichen Daten der Organempfänger und der lebenden Organspender sollen nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung an das Transplantationsregister übermittelt werden. Die Einrichtung wird unter der Aufsicht des jeweiligen Datenschutzbeauftragten stehen.

Politik und Experten erwarten sich von dem Register, dass die Kriterien für die Warteliste sowie für die Verteilung der Spenderorgane weiterentwickelt werden können. «Denn es liefert fundierte Informationen darüber, zu welchem Organempfänger ein Spenderorgan am ehesten passt», so Gröhe. Ein wichtiges Ziel ist zudem mehr Transparenz.

Derzeit warten mehr als 10.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Die gespendeten Organe reichen bei weitem nicht aus, um allen Patienten zu helfen. Nach Skandalen mit manipulierten Wartelisten an einigen deutschen Kliniken soll mit dem Gesetz auch das Vertrauen in die Organspende wieder gestärkt werden. Infolge der Skandale war in den vergangenen Jahren die Zahl der Spender deutlich zurückgegangen. © ER, kna/aerzteblatt.de

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