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Ärzteschaft

KBV stellt Wartezimmer­informationen zum Hautkrebs bereit

Freitag, 29. April 2016

Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben alle 24 Monate Anspruch auf eine Krebsfrüherkennungs-Untersuchung der Haut. /dpa

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt Ärzten einen kostenlosen Flyer zum Thema Hautkrebs zur Verfügung, den sie im Rahmen der europaweiten Aufklärungsaktion „Euromelanoma“ vom 9. bis 13. Mai an ihre Patienten verteilen können. Ziel der Aktionswoche ist es, die Öffentlichkeit über die Prävention und Früherkennung von Hautkrebs zu informieren.

Hautkrebs gehört laut KBV zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland. Frühzeitig erkannt, ist Hautkrebs aber sehr gut heilbar. Deshalb haben gesetzlich Krankenversicherte ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf einen kostenlosen Hautkrebs-Check bei einem Hautarzt oder einem dafür qualifizierten Hausarzt. Bei dieser Untersuchung geht es darum, Hautveränderungen möglichst frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Einige Krankenkassen bieten die Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung auch öfter und bereits für jüngere Versicherte an.

Die KBV informiert in ihrem Flyer darüber, wie die Hautkrebs-Früherkennungs­untersuchung beim Haus- oder Hautarzt abläuft. Das Informationsblatt steht in sechs Sprachen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es auch ein Wartezimmerplakat, das Ärzte bei Bedarf ebenfalls kostenlos bei der KBV per E-Mail unter versand@kbv.de bestellen. Zudem steht im Internet auch eine Kopiervorlage des Flyers zum Download bereit. © hil/aerzteblatt.de

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