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Ärzteschaft

„Webfehler“ im Innovationsfonds

Montag, 2. Mai 2016

Berlin – Der Innovationsfonds soll Ideen und Verbesserungen in die Regelversorgung bringen. Doch schon bevor die Antragsfrist für neue Versorgungsprojekte und Vorhaben für die Versorgungsforschung abgelaufen ist, werden erste Probleme deutlich. Auf einer Veranstaltung der Agentur deutscher Ärztenetze (ADA) beklagten mehrere Netze, dass es schwierig sei, für Versorgungsprojekte Krankenkassen ins Boot zu holen.

Netzärzte berichteten, dass Kassen nach langen Verhandlungen und sogar Zusagen, ein Projekt zu begleiten, wieder von ihrer Position abgerückt seien. Deutlich wurde, dass es besonders problematisch ist, länder-, aber auch kassenartenübergreifend Projekt­partner zu finden. „Die wollen miteinander nicht spielen“, hieß es. Offen sei auch die Frage, wie eng der Wortlaut des Gesetzgebers ausgelegt werde, wonach „in der Regel“ Krankenkassen eingebunden sein müssen, damit Projekte neuer Versorgungsformen über den Innovationsfonds förderfähig sind. So sei etwa unklar, ob bei länderüber­greifenden Projekten eine Kasse – wie etwa eine AOK – als Partner ausreiche, auch wenn diese nur regional agiere.

Hans-Jürgen Beckmann, Vorstandsmitglied der ADA, und Bernhard Gibis von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sprachen von einem „Webfehler“ im Gesetz. Gibis forderte, dass es innerhalb des Innovationsfonds die Möglichkeit geben müsse, dass Anträge ohne Kassenbeteiligung eingebracht und diese auch gezielt gefördert werden können. Den Fonds an sich hält er für wichtig. Die KBV habe das Vorhaben von Beginn an unterstützt. „Wir sind überzeugt davon, dass ein Forschungs- und Entwicklungsbudget in der Sozialversicherung notwendig ist“, sagte er.

Machbarkeit und Übertragbarkeit elementar
Zuvor hatte Holger Pfaff, Vorsitzender des Expertenbeirats des Innovationsfonds, die Vertreter der Ärztenetze dazu angehalten, sich die Antragsvoraussetzungen im Detail anzusehen. Vor allem Ausschlusskriterien seien zu beachten. Bei Versorgungsprojekten müsse über den eigenen Tellerrand geschaut werden. Sie müssten über die Regel­leistung hinausgehen, hinreichend Potenzial haben, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden, und eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung bringen, führte er aus. Wesentliche Elemente sind für Pfaff Machbarkeit und Übertragbarkeit von Projekten auf andere Regionen.

Der Wissenschaftler der Universität Köln räumte ein, dass es derzeit noch viele offene Fragen zum Verfahren und ungeklärte Rechtsauslegungen gebe. Antragstellern rät er, sich mit Fragen direkt an den Projektträger, die Deutsche Luft und Raumfahrt (DLR), Abteilung Gesundheitsforschung, zu wenden. Die zeitliche Umsetzung des Innovations­fonds hält er für „sportlich“. Ein großes Problem sieht er darin, dass die Mittel des Fonds nicht ins Folgejahr übertragen werden können. Der Gesetzgeber stellt mit dem Innovationsfonds in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 225 Millionen Euro für Projekte um neue Versorgungsformen bereit. Für die Versorgungsforschung stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung.

41 Netze anerkannt
Positive Zahlen meldete die KBV über die Entwicklung anerkannter Netze. Derzeit seien 41 Netze bundesweit anerkannt. Rund 50 seien den Kassenärztlichen Vereinigungen zufolge anerkennungsfähig, erläuterte Gibis auf der Veranstaltung. Die Umsetzung laufe, wenn auch in den Stadtstaaten etwas „zurückhaltender“. Für ihn haben kurative Versorgungsstrukturen eine Evolutionskurve durchlaufen – von der Einzelpraxis über Gemeinschaftspraxis und medizinisches Versorgungszentrum bis hin zum Praxisnetz. „Für mich ist es eine logische Kette“, so Gibis.

Multiprofessionelle Teams in der häuslichen Versorgung – wie bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung oder dem Hometreatment – nähmen zu. „Was wäre besser geeignet als Praxisnetze, diese Versorgungsformen organisieren zu können?“, sagte er. Er führte die Überlegung ins Feld, wonach man Praxisnetzen Gründer­eigenschaften von MVZ zubilligen sollte. Er sei „ein Anhänger dieser Idee“, so Gibis. © may/aerzteblatt.de

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