Vermischtes
Brustimplantate-Skandal: Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe
Montag, 2. Mai 2016
Aix-en-Provence – Im Skandal um Brustimplantate aus Billigsilikon hat ein französisches Berufungsgericht die vierjährige Haftstrafe für den Gründer des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) bestätigt. Das Gericht in Aix-en-Provence verurteilte Jean-Claude Mas am Montag wegen schwerer Verbrauchertäuschung und Betrugs.
Die inzwischen insolvente Firma PIP hatte jahrelang reißanfällige Brustimplantate aus nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon geliefert. Der Fall war 2010 aufgeflogen und hatte für Aufsehen erregt. Weltweit wurden schätzungsweise rund 300.000 Frauen PIP-Implantate eingesetzt. In Deutschland sind den Schätzungen zufolge rund 6.000 Frauen betroffen.
Bereits in erster Instanz war der Firmengründer im Dezember 2013 wegen schweren Betrugs zu vier Jahren Haft und 75.000 Euro Bußgeld verurteilt worden. Zudem wurde ihm verboten, jemals wieder im Gesundheitssektor zu arbeiten oder ein neues Unternehmen zu gründen. Der mittlerweile 76-Jährige legte gegen das Urteil Berufung ein, weil er in seinem Handeln keine schwere Täuschung erkennen konnte.
Mas hatte bereits früh eingestanden, betrügerisch gehandelt zu haben, aber stets bestritten, dass das von PIP verwendete Gel schädlich gewesen sei. Die Richter in Aix-en-Provence bestätigten nun das ursprüngliche Urteil in vollem Umfang. Auch die erstinstanzlichen Urteile gegen vier mitangeklagte einstige Mitarbeiter von Mas' Firma erhielt das Gericht aufrecht, darunter ein Jahr Haft für Ex-Finanzchef Claude Couty.
Mas wurde damals auch schuldig gesprochen, außer den Frauen auch den TÜV Rheinland betrogen zu haben, der das Herstellungsverfahren der Implantate zertifiziert hatte. Der TÜV, der als Nebenkläger aufgetreten war, zeigte sich mit dem Berufungsurteil nun „sehr zufrieden“. Es habe einmal mehr bestätigt, dass neben den Frauen auch der TÜV Rheinland „systematisch“ von PIP betrogen worden sei, erklärte Konzernsprecher Hartmut Müller-Gerbes.
Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) begrüßte ebenfalls die Entscheidung des Berufungsgerichts. Deren Präsident Raymund Horch erinnerte gleichzeitig daran, dass seit Bekanntwerden des Skandals neue Maßnahmen zur Sicherheit von Medizinprodukten – wie etwa unangemeldete Kontrollbesuche – ergriffen worden seien. Allerdings würde die DGPRÄC nach wie vor „eine neutrale staatliche Prüfung“ bevorzugen.
Auf Mas warten noch zwei weitere Verfahren, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung wegen des Krebstods einer Frau und fahrlässiger Körperverletzung. © dpa/AFP/aerzteblatt.de

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