Medizin
Umeclidinium zur Symptomlinderung bei COPD: IQWiG belegt keinen Zusatznutzen
Sonntag, 22. Mai 2016
Köln – Umeclidiniumbromid (kurz: Umeclidinium; Handelsname: Incruse®) ist seit 2014 zur bronchialerweiternden Erhaltungstherapie bei Erwachsenen mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) zugelassen. Zunächst war es nur in Kombination mit Vilanterol auf dem Markt. Seit 2016 ist es auch als Monopräparat erhältlich. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat nun in einer frühen Nutzenbewertung untersucht, ob dieses Monopräparat Patienten einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bietet.
Wie schon 2015 für das Kombinationspräparat kommt das Institut zu dem Ergebnis, dass für Umeclidinium ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt ist.
zum Thema
Deutsches Ärzteblatt print
aerzteblatt.de
Vergleichstherapie vom Schweregrad abhängig
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat anhand des Schweregrads der COPD zwischen zwei Fragestellungen unterschieden: Patienten mit einem mittleren Schweregrad sollten als Vergleichstherapie ein lang wirksames Beta-2-Sympathomimetikum und / oder ein lang wirksames Anticholinergikum erhalten. Bei schwerer Betroffenen sollte im Vergleichsarm zusätzlich ein inhalatives Kortikosteroid gegeben werden.
Bei mittlerem Schweregrad keine signifikanten Unterschiede
Für die erste Fragestellung hat der Hersteller Daten aus einer geeigneten Studie eingereicht, in der im Vergleichsarm das lang wirksame Anticholinergikum Tiotropiumbromid eingesetzt wurde. Bei denjenigen Patienten, die gemäß den G-BA-Vorgaben keine Dauermedikation mit inhalativen Kortikosteroiden erhalten hatten, zeigte sich für keinen der patientenrelevanten Endpunkte ein signifikanter Unterschied zwischen den beiden Studienarmen – etwa für die Gesamtmortalität, die COPD-Symptomatik oder die Nebenwirkungen.
Für höhere Schweregrade liegen keine Daten vor
Für Patienten mit einem höheren Schweregrad, also geringerer Lungenkapazität und mindestens zwei Exazerbationen (Verschlechterungen) im Jahr, legte der Hersteller keine Studiendaten vor.
Somit ist ein Zusatznutzen von Umeclidinium gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie für keine der beiden Fragestellungen belegt. Der G-BA wird nun abschließend über das Ausmaß des Zusatznutzens beschließen. © gie/idw/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.