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Politik

Kabinettsentwurf: Kassen sollen Cannabis für Schwerkranke bezahlen

Mittwoch, 4. Mai 2016

/dpa

Berlin – Cannabis soll künftig für Schwerkranke zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden können, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett beschlossen.

Demnach sollen Patienten ohne therapeutische Alternative demnächst getrocknete Cannabisblüten und -extrakte in Apotheken erhalten können. Bislang ist die Abgabe grundsätzlich auf Fertigarzneimittel in jeweils zugelassenen Anwendungsgebieten begrenzt. Um weitere Erkenntnisse zur Wirkung der Cannabisarzneimittel zu erlangen, wird die Erstattung an eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft.

Dem Entwurf zufolge soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als staatliche „Cannabisagentur“ fungieren. Bis es den geplanten staatlich kontrollierten Anbau in Deutschland gibt, soll die Versorgung mit Importen gedeckt werden. „Unser Ziel ist, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Eine generelle Cannabisfreigabe lehnt die Regierung ab. „Cannabis ist keine harmlose Substanz. Daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben“, sagte die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler.

Bundesärztekammer (BÄK) und Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) haben es in einer Stellungnahme abgelehnt, dass Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten zulasten der GKV verordnet werden kann. Für ihren Einsatz fehle es an ausreichender wissenschaftlicher Evidenz, hieß es. Zudem sei zu berücksichtigen, dass der Gebrauch von Cannabisblüten keine genaue Dosierung der medizinisch wirksamen Komponenten erlaube und dessen Gebrauch als Joint mit den gesundheitlichen Gefahren des Tabakrauchens verbunden sei.

Die Deutsche Schmerzgesellschaft begrüßte den Kabinettsbeschluss. Sofern eine medizinische Indikation bestehe, sollte eine unbürokratische Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen ermöglicht und ein kontrollierter Zugang von Patienten gewährleistet werden. „Allerdings bedarf es einer differenzierten Betrachtung und genauen Indikationsstellung sowie Qualitätssicherung der Therapie“, sagte Michael Schäfer, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft. Angesichts einer zumeist schwachen Studienlage spricht sich die Fachgesellschaft für methodisch hochwertige Studien zur medizinischen Anwendung von Cannabinoiden in der Schmerzmedizin aus.

Für die Opposition im Bundestag geht der Entwurf nicht weit genug: Die Vorschläge verbesserten die Behandlungssituation von Betroffenen nur minimal, betonten Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Harald Terpe, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik. Cannabishaltige Medikamente sollten weiterhin nur dann verschrieben werden dürfen, wenn die Betroffenen alle anderen Behandlungsmöglichkeiten erfolglos ausprobiert hätten. Zudem sollten Krankenkassen erst dann zahlen, wenn sich die Betroffenen für die Forschung zur Verfügung stellen.

„Die Bundesregierung legt damit Schwerkranken auf der Suche nach Hilfe weiterhin dicke Steine in den Weg. Eine weitergehende Regelung wäre sinnvoll und problemlos umsetzbar“, erklärten sie. © may/dpa/aerzteblatt.de

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