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Medizinische Fachangestellte erhalten im Durchschnitt übertarifliche Vergütung

Mittwoch, 4. Mai 2016

dpa

Berlin - Die durchschnittlich gezahlte Brutto-Monatsvergütung für Medizinische Fachangestellte (MFA) lag im Jahr 2015 mit 2.271 Euro geringfügig über der tarifvertraglichen Vergütung. Rechnet man Sonderzahlungen wie ein 13. Gehalt oder freiwillige Gratifikationen hinzu, kommt man aufs Jahr bezogen auf einen Durchschnittswert von 29.993 Euro; das sind drei Prozent mehr als der tarifliche Mittelwert. Dies zeigt eine Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi), bei der rund 1.090 der 6.800 angeschriebenen Ärzte Angaben zur Gehalts- und Personalstruktur der bei ihnen angestellten 2.797 MFA machten.

Aus der Befragung geht hervor, dass die Arbeitsverträge von Medizinischen Fachangestellten überwiegend (67 Prozent) im Rahmen tarifvertraglicher Regeln festgelegt werden. Außertarifliche Vereinbarungen sind mit 43 Prozent eher im Osten Deutschlands verbreitet, wohingegen Minijob-Regelungen mit 13 Prozent eher im Westen genutzt werden.

Mit 49 Prozent ist rund die Hälfte der MFA mit tarifvertraglicher Regelung den Tätigkeitsgruppen I und II zugeordnet. In die von den Tarifpartnern im Jahr 2013 neu vereinbarten leistungsorientierten Tätigkeitsgruppen V und VI waren Ende 2015 neun Prozent der MFA eingestuft. 40 Prozent der MFA sind bereits langjährig in der Praxis tätig und der höchsten Berufsjahrgruppe (ab dem 17. Berufsjahr) zugeordnet. Berufseinsteiger (1. bis 4. Berufsjahr) sind mit 19 Prozent vertreten.

Rund 65 Prozent der Medizinischen Fachangestellten nahmen im Jahr 2015 Fortbildungsangebote wahr, zu einem überwiegenden Anteil (54 Prozent) in einem Umfang von unter 25 Stunden. Gegenstand der externen Fortbildungen waren zu 75 Prozent medizinische Inhalte. Im Bereich von Leitungsaufgaben fanden Fortbildungen eher selten statt (6 Prozent). Die Gebühren für die Fortbildungen wurden in aller Regel von den Arbeitgebern übernommen. 

Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen

Zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V., Gesundheitscampus-Süd 33, 44801 Bochum, wird folgender Gehaltstarifvertrag abgeschlossen

Fast jede fünfte Praxis sucht medizinische Fachangestellte. Als Einstellungshemmnisse werden häufig die zu geringe Qualifikation von Bewerberinnen, aber auch nicht realisierbare Zeit- und Gehaltsvorstellungen angeführt. „Dies insgesamt könnte ein erstes Anzeichen für einen Fachkräftemangel sein“, sagte dazu Zi-Geschäftsführer  Dominik von Stillfried.  © TG/aerzteblatt.de

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