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Ärzteschaft

Wieder Lieferengpass für Krebsmedikament Melphalan

Mittwoch, 4. Mai 2016

Berlin – Nach Lieferengpässen in den Jahren 2014 und 2015 ist das Krebsmedikament Melphalan (Alkeran) seit Mitte April wieder nicht in ausreichender Menge verfügbar. „Medikamente, die nicht mehr dem Patentschutz unterliegen und häufig weltweit nur noch von wenigen oder nur einem Hersteller produziert werden, sind extrem anfällig für Lieferengpässe. Daraus wird in der Onkologie schnell ein Versorgungsengpass“, sagte Carsten Bokemeyer, geschäftsführender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO). Die derzeitige Situation sei ein „negatives Paradebeispiel“ für diese Situation.

Melphalan ist in der Behandlung von Patienten mit einem multiplen Myelom – früher Plasmocytom genannt – unverzichtbar. Bei jüngeren Patienten wird Melphalan in hoher Dosierung im Rahmen der Stammzelltransplantation eingesetzt und führt laut der DGHO zu einer signifikanten Verlängerung der Überlebenszeit.

Der letzte Lieferengpass von Melphalan ist erst vier Monate her. Grund war seinerzeit eine Verzögerung bei der Freigabe von Produktionschargen in der weltweit einzigen Produktionsstätte in Italien. „Wenn weltweit nur noch eine Produktionsstätte existiert, führen Herstellungsprobleme oder logistische Defizite unmittelbar zu einem Lieferengpass. Leittragende sind dann unsere Patienten, die auf das Medikament angewiesen sind“, so Bokemeyer weiter.

Aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit des Medikaments mussten bei 15 Patienten in drei Zentren die Konditionsschemata geändert werden, ohne dass eine medizinische Indikation bestand. „Bei 48 Patienten in elf Zentren musste die Transplantation sogar verschoben werden. Das ist aus unserer Sicht ein dramatisches Signal an die Politik, dass sie jetzt endlich handeln muss“, sagte Nicolaus Kröger, geschäftsführender Vorsitzender der Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Knochenmark- und Blutstammzelltransplantation (DAG-KBT).

Das Arzneimittelgesetz verlangt eine angemessene und kontinuierliche Bereitstellung von Arzneimitteln. „Das Problem ist aber, dass eine Nichtbefolgung sowohl straf- als auch ordnungsrechtlich nicht bewehrt ist und so keinerlei Handlungsdruck generiert wird“, kritisierte Bokemeyer.

Bereits 2013 hatte die Fachgesellschaft die Politik aufgefordert, „schnellstmöglich geeignete Maßnahmen“ zu ergreifen, um die dauerhafte Versorgung mit wichtigen Tumormedikamenten zu gewährleisten. Zusammen mit der Gesellschaft für pädiatrische Onkologie und Hämatologie fasste sie onkologische Medikamente in einer Liste zusammen, die in der Notfallversorgung von Krebspatienten relevant sein können und die deswegen jederzeit sofort verfügbar sein müssen. Für diese Medikamente sollte es laut den beiden Gesellschaften unter anderem erweiterte Vorgaben für die mindestens zu lagernden Mengen der Arzneimittel geben. © hil/aerzteblatt.de

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