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Ärzteschaft

Hohe Akzeptanz für Augen­chirurgie-Vertrag der AOK in Bayern

Montag, 9. Mai 2016

München – Ein positives Fazit ihres Augenchirurgie-Vertrages hat die AOK nach einem Jahr Laufzeit gezogen. An dem Vertrag nach Paragraf 73c des fünften Sozialgesetz­buches mit dem Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) nehmen rund 200 Augenoperateure und 350 konservativ tätige Augenärzte aus Bayern teil. Sie haben bislang rund 8.000 Versicherte mit etwa 40.000 Behandlungen versorgt.

Der Vertrag enthält Leistungen, die im regulären Katalog der gesetzlichen Kranken­kassen nicht vorkommen. Der Vertrag regelt zum einen die Behandlung durch intravitreale Injektion von sogenannten VEGF-Hemmern beziehungsweise Cortico­steroiden inklusive der notwendigen postoperativen Nachsorge neovaskulärer altersbedingter Makuladegeneration, diabetischem Makulaödem, Makulaödem infolge eines retinalen Venenverschlusses, choroidaler Neovaskularisation, pathologischer Myopie, sogenannter angioid streaks und nicht-infektiöser Uveitis.

Für die Verlaufskontrollen kommt im Rahmen des Vertrags die optische Kohärenz­tomographie (OCT) zum Einsatz. „Das innovative Verfahren ist kaum belastend, da es ohne Berührung des Auges auskommt“, erläutert Steffen Hilfer, Augenarzt und Beratungsarzt bei der AOK Bayern. Die OCT zeigt dem Augenarzt die Netzhaut in einem hoch auflösenden Querschnitt.

Der Vertrag regelt außerdem den Einsatz von sogenanntem kornealen Crosslinking (CXL) inklusive der unmittelbaren postoperativen Nachsorge und der längerfristigen Verlaufskontrolle bei der Behandlung des Keratokonus, der postrefraktiven Keratektasie und der pelluzidialen marginalen Hornhautdegeneration.

Bei diesen Erkrankungen kommt es aufgrund einer zu geringen Hornhautstabilität zu einer fortschreitenden unregelmäßigen Vorwölbung der Hornhaut, die zu einer zunehmenden Verschlechterung des Sehvermögens führt. Das CXL ist eine chirurgische Methode zum Stabilisieren des Hornhautgewebes. „Ein Fortschreiten der Erkrankungen kann so in einem frühen Stadium verlangsamt oder sogar gestoppt werden“, so Hilfer. Im Idealfall komme es zu keiner weiteren Verschlechterung des Sehvermögens. © hil/aerzteblatt.de

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