NewsPolitikBehandlungsfehler: AOK Bayern fordert Zentralregister
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

Behandlungsfehler: AOK Bayern fordert Zentralregister

Dienstag, 10. Mai 2016

Für Behandlungsfehler von Ärzten sollte es bundesweit ein Zentralregister geben, fordert die AOK Bayern. /dpa

Nürnberg – Angesichts eigener, aktueller Behandlungsfehlerzahlen hat die AOK Bayern eine Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes gefordert. „Wir brauchen ein bundeseinheitliches Zentralregister für Behandlungsfehler“, forderte Dominik Schirmer, Bereichsleiter Verbraucherschutz bei der AOK Bayern, in Nürnberg. Er kritisierte, dass Ärztekammern, Krankenkassen und Gerichte derzeit unterschiedlich zählen. Dies mache keinen Sinn, sagte er.

Schirmer wiederholt damit eine immer wieder angebrachte Kritik, dass es keine zentrale Anlaufstelle für die Bearbeitung von Behandlungsfehlern gibt. Derzeit erheben sowohl einzelne Kassen, der Medizinische Dienst des Spitzenverbands Bund der Kranken­kassen (MDS) oder auch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern eigene Zahlen. Letztere hatte beispielsweise erst im März ihre Daten für das vergangene Jahr vorgestellt.

Demnach hat die Kommission 2015 insgesamt 7.215 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen. Dabei lag in 2.132 Fällen ein Behandlungsfehler vor und in 1.774 Fällen wurde ein solcher als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Der MDS will am Donnerstag (12. Mai) seine Zahlen präsentieren.

Die AOK Bayern hat den heute vorgestellten Zahlen zufolge im vergangenen Jahr 499 bestätigte Behandlungsfehler gezählt. Auf alle gesetzlich Krankenversicherten im Freistaat hochgerechnet könne man von rund 1.200 Fällen jährlich ausgehen, sagte Schirmer. Seit dem Jahr 2000 hat die Kasse rund 5.200 Behandlungsfehler registriert und knapp 35.000 Versicherte wegen vermuteter Behandlungsfehler beraten.

Da rechtliche Auseinandersetzungen intensiver und die Regressverhandlungen mit den Haftpflichtversicherern langwieriger würden, fordert die AOK neben einem Zentral­register auch eine erleichterte Beweislastumkehr. Damit würde die Position der Patienten in Haftungsprozessen deutlich gestärkt. Dabei gehe es nicht um Konfron­tation, sondern Kooperation mit den Leistungserbringern. „Viele Probleme entstehen aus einer Verkettung vieler kleiner und oft vermeidbarer Fehler“, sagte Schiemrer. Ziel sei es, eine angstfreie Fehlerkultur zu etablieren. © may/dpa/aerzteblatt.de

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.
LNS
LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Aktuelle Kommentare

    Archiv

    NEWSLETTER