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KBV: Bundesgesundheits­ministerium droht mit Staatskommissar

Dienstag, 17. Mai 2016

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat als Aufsichtsbehörde die Kassen­ärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufgefordert, auf der Vertreterversammlung am 23. Mai in Hamburg „die erforderlichen Beschlüsse zur Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem ehemaligen Vorstandsmitglied Andreas Köhler“ zu fassen sowie weitere Unterlagen zum Immobiliengeschäft mit der Apobank vorzulegen.

Sollte dies nicht geschehen, „wird das BMG gemäß § 79 a SGB V auf Kosten der KBV die Geschäfte der Körperschaft selbst führen oder einen Beauftragten bestellen“, heißt es in einem Brief von Abteilungsleiter Ulrich Orlowski an die KBV. In dem vierseitigen Schreiben fordert er die KBV-Führung zu einem „einheitlichen und kooperativen Handeln“ auf.

Hintergrund der Auseinandersetzung sind die ungeklärten Immobiliengeschäfte im Zuge des Umzugs der KBV nach Berlin sowie der Verdacht der Untreue in Millionenhöhe gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern. Im Zuge dessen wurde ein Vertrauens­ausschuss unter der Leitung von Hans Lilie eingerichtet. Das Gremium sollte die Sachverhalte intern aufarbeiten.

Bei der Vertreterversammlung im Vorfeld des Deutschen Ärztetages wollte die KBV in die Zukunft schauen und ein neues Konzept zur Patientensteuerung vorlegen. Zudem wird in einer nicht-öffentlichen Sitzung über das Schreiben des BMG beraten. © bee/aerzteblatt.de

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