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Apotheken in NRW starten gemeinsames Fehlermeldesystem

Mittwoch, 18. Mai 2016

/dpa

Münster – Ein gemeinsames, internetgestütztes „Critical Incident Reporting System“ (Cirs), also ein Meldesystem für Fehler und Beinahefehler wie es aus dem Risiko­management in Kliniken bekannt ist, starten die Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe.

Apotheker und Apothekenmitarbeiter können darin Medikationsfehler und Beinahe-Fehler anonym melden. Mit der Initiative wollen beide Kammern die Sicherheit der Arzneimittelversorgung ausbauen. „Beinahe-Medikationsfehler schädigen den Patienten wegen der noch rechtzeitigen Entdeckung nicht, können jedoch zur Entwicklung von Lösungsansätzen beitragen“, erläutert Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.

Die Kammern nennen ein Beispiel: Ein Patient möchte in der Selbstmedikation „etwas gegen Husten“ haben. Der Apotheker versorgt ihn daraufhin mit einem Hustenlöser. Einige Zeit später sucht der Patient den Hausarzt auf und erhält eine Verordnung über einen Protonenpumpen-Inhibitor zur Behandlung einer gastrointestinalen Reflux­krank­heit. In der Beratung hatte der Apotheker zu schnell auf einen erkältungsbedingten, akuten Husten geschlossen.

Das „CIRS-System“ bietet die Möglichkeit, eine Vielzahl von Medikationsfehlern zu doku­men­tieren: Das können Fehler bei der Abgabe von Arzneimitteln sein, bei der Rezeptur oder bei ärztlichen Verordnungen, ferner administrative Mängel und Fehlerquellen im Tagesablauf, Kommunikations- oder Verständigungsprobleme oder Fehler auf Seiten der Patienten. Der offene und konstruktive Umgang mit Fehlern trage dazu bei, dass aus diesen gelernt werde und Lösungen entwickelt werden könnten, hieß es aus den Apotheker­kammern.

CIRS existiert für Kliniken und Praxen bereits länger. So ist das übergreifende System „CIRSmedical“ Teil der Qualitätssicherungsmaßnahmen der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Der Deutsche Ärztetag hat die Nutzung eines solchen Systems, das Fehler und Beinahe-Fehler fachübergreifend erfasst, ausdrücklich empfohlen. © hil/aerzteblatt.de

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