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Politik

Finanzen: Kassen sollen Aktien kaufen dürfen

Freitag, 20. Mai 2016

/dpa

Berlin – Gesetzliche Krankenkassen sollen nach Plänen der Bundesregierung künftig einen Teil ihrer Finanzrücklagen in Aktien investieren dürfen. Den Krankenkassen soll durch lang­fristige Anlagen ermöglicht werden, für die Altersversorgung ihrer Beschäftigten höhere Zinsen zu erzielen, wie es am Freitag aus dem Bundes­gesundheits­ministerium (BMG) hieß. Damit wurde ein Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bestätigt.

Ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums und des BMG sieht vor, die Aktienanlage auf zehn Prozent des Deckungskapitals zu begrenzen, wie dies auch in der Rentenversicherung möglich ist. Damit sollen grundsätzlich bestehende Verlustrisiken begrenzt werden. Eine identische Regelung soll demnach für die Träger der Unfall­versicherung gelten. Begründet werden die neuen Optionen mit den Niedrigzins­phasen. Der Gesetzentwurf soll demnach am 2. Juni in erster Lesung im Bundestag beraten werden.

Den Krankenkassen gehen die Pläne nicht weit genug. Der GKV-Spitzenverband forderte bereits im Februar in einer Stellung­nahme einen Aktienanteil „bis zu einer Höhe von 20 Prozent“. Zudem hieß es weiter: „Änderungen des Aktienkurses können vorübergehend zu einem höheren Anteil an Aktien am Deckungskapital führen.“

„Mit der zaghaften Öffnung von Anlageoptionen für Altersrückstellungen im Aktienbereich geht der Gesetzgeber einen richtigen Weg“, sagte Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des Vereins der Innungskrankenkassen (IKK), der FAZ. Angesichts der derzeitigen negativen Zinsvorgaben der Europäischen Zentralbank führe eine zehnprozentige Aktienquote jedoch nicht zu einer Entspannung.

Auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) pochen auf die Möglichkeit, die Rücklagen auf bis zu 30 Prozent auszuweiten, in Absprache mit den Tarifpartnern auch noch höher. „Der vorgegebene Rechnungszins in Höhe von 4,25 Prozent wird mit der Anlage von Rentenpapieren im Umfang von 90 bis 100 Prozent aktuell und perspektivisch nicht erreicht werden können“, sagte ein AOK-Sprecher der Zeitung. © afp/aerzteblatt.de

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