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Politik

Karlsruhe gibt grünes Licht für Schockfotos auf Zigarettenschachteln

Freitag, 20. Mai 2016

/dpa

Karlsruhe – Pünktlich zu ihrem Inkrafttreten hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag einen Eilantrag gegen die EU-Tabakrichtlinie abgewiesen (Az: 1 BvR 895/16) . Die Richtlinie sieht unter anderem sogenannte Schockfotos auf den Schachteln vor und verbietet geschmacksprägende Zusatzstoffe wie Menthol. In Großbritannien und Frankreich dürfen Zigaretten künftig nur noch in neutralen Verpackungen angeboten werden.

Die EU-Tabakrichtlinie wurde auf EU-Ebene 2014 verabschiedet, Deutschland setzte sie im April mit dem Tabakerzeugnisgesetz in deutsches Recht um. Dieses trat am Freitag in Kraft. Bis dahin noch nach den alten Regelungen hergestellte Tabakprodukte dürfen in Deutschland noch ein weiteres Jahr bis zum 20. Mai 2017 verkauft werden. Danach bekommen die Zigarettenschachteln größere Warnhinweise mit Fotos von durch Rauchen verursachten Gesundheitsschäden. Menthol und andere Zusatzstoffe sind verboten, wenn sie den Zigaretten einen „charakterisierenden Geschmack“ geben. Auch für E-Zigaretten werden die Regelungen verschärft.

Ein Tabakhersteller sah dadurch seine Unternehmens-, aber auch seine Meinungsfreiheit verletzt. Mit seinem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht wollte er die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland stoppen. Dabei wandte er sich insbesondere gegen die Schockfotos und gegen die Beschränkung der Zusatzstoffe.

Das Bundesverfassungsgericht wies den Antrag nun ab. Die neuen Regelungen dienten der Harmonisierung des EU-Binnenmarkts und dem Abbau von Markthemmnissen in der EU, hieß es. Weiteres Ziel sei der Gesundheitsschutz „und damit ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang". Dadurch seien Eingriffe in die Rechte der Hersteller gerechtfertigt.

Die Schwelle für die Aussetzung eines Gesetzes sei hoch, betonten die Karlsruher Richter. Dies gelte erst recht, wenn es um die Umsetzung von EU-Recht gehe. Der Hersteller habe aber nicht darlegen können, dass ihm „nicht wieder gutzumachende und existenzbedrohende Schäden drohen“.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), zeigte sich von einer abschreckenden Wirkung der Schockfotos überzeugt. Es gehe nicht allein um die Bilder, sondern vor allem um die Emotionen, die durch diese geweckt würden, sagte sie der Passauer Neuen Presse. Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, dass die Abbildungen wirkten.

In Großbritannien und Frankreich gehören selbst Zigarettenpackungen in verschiedenen Farben und Designs bald der Vergangenheit an. Am Freitag traten in beiden Ländern Gesetze in Kraft, wonach Zigaretten, die neu in den Handel kommen, nur in neutralen Verpackungen angeboten werden dürfen.

In Großbritannien hat der Handel nun ein Jahr Zeit, die noch vorhandenen bunt bedruckten Zigarettenpackungen abzuverkaufen. In Frankreich muss dies bis zum 1. Januar geschehen. Die neuen Packungen sind in einem bräunlichen Grünton gehalten, wie in der übrigen EU nehmen Warnhinweise 65 Prozent der Verpackungsoberfläche ein. Der Markenname darf nicht mehr in Form eines Logos auf den Packungen stehen.

Die Tabakunternehmen Philip Morris International, British American Tobacco, Imperial Tobacco und Japan Tobacco International (JTI) waren am Donnerstag in Großbritannien vor Gericht mit ihrem Versuch gescheitert, die Neuregelung in letzter Minute zu stoppen. JTI kündigte Einspruch gegen die Gerichtsentscheidung an. © afp/aerzteblatt.de

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