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Politik

G-BA streitet über Ausschluss bei Stents und das MRSA-Screening

Freitag, 20. Mai 2016

/dpa

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich in einer strittigen Frage zur Bewertung des Einsatzes von Stents zur Behandlung intrakranieller arterieller Stenosen erneut vertagt. Dabei geht es um kleine Patientengruppen mit Ausnahmemedikationen und einem erhöhten Schlaganfallrisiko. Seit März 2013 berät der Unterausschuss Methodenbewertung auch über den Ausschluss von der Behandlung für einzelne Patientengruppen. Allerdings sei die Studienlage zu uneinheitlich, um eindeutige Beschlüsse zu fassen.

Nach emotionaler Debatte, mehreren Auszeiten der einzelnen Bänke und ein Beschluss, der in der Abstimmung durchgefallen war, schlug der unparteiische Vorsitzende Josef Hecken vor, noch einmal drei Monate im zuständigen Unterausschuss zu beraten und in der September-Sitzung einen Beschluss zu fassen. Dass das Gremium am Donnerstag keinen Beschluss fassen konnte, bezeichnete Hecken als „beschämend“ und „keine gute Stunde für den G-BA“.

Drei Jahre diskutiert, bisher keine Einigung
Bei einem Leistungsausschluss muss im Plenum ein Quorum von neun Stimmen erreicht werden. Dieses Quorum kann aber nur erreicht werden, wenn auf Ärzte- oder Kassen-Seite eine Stimme in das „andere Lager“ wechselt. Dies ist in diesem Fall nicht geschehen – auch weil hier erneut eine grundsätzliche Frage der Methodenbewertung zwischen den Bänken nicht geklärt werden konnte.

Die Deutsche Krankenhaus­gesellschaft sah es als „Skandal“ an, dass der GKV-Spitzenverband den medizinischen Experten in so einer speziellen Frage nicht vertraut. „Es ist bedenklich, dass sie sich als Versicherer eine Expertise anmaßen, die größer sein soll, als die der hochkarätigen Experten in den Fachgesellschaften.“ Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärte Regina Feldmann, dass die Vorlage des GKV-Spitzenverbandes im Praxisalltag nicht umsetzbar sei.

Der GKV-Spitzenverband sieht es eher als ein Skandal an, dass seit drei Jahren diskutiert werde und es immer noch keine Einigung gebe. Der Chef des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Jürgen Windeler, mahnte, dass es für viele Ausnahmesituationen bei der Versorgung keine Evidenz gebe und keine entsprechenden Daten vorgelegt wurden. Daher sollte der G-BA nicht diejenigen begünstigen, die keine Daten vorlegten.

Grundsatzdebatte auch zu MRSA
Ebenfalls Teil einer sehr grundsätzlichen und kritischen Diskussion war die Entschei­dung, dass ein MRSA-Screening bei Tuberkulose-Patienten im Rahmen einer ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) im Krankenhaus nicht als ambulante Leistung abrechenbar ist. Im Rahmen der ASV ist der G-BA derzeit dabei, einen Appendix für Begleiterkrankungen mit entsprechenden Gebührenziffern zu erstellen. Ein MRSA-Screening als verdachtsunabhängige Untersuchung ist demnächst nicht mehr abrechenbar, Patienten müssten dafür zum Hausarzt gehen.

„Bei Verdachtsmomenten ist es aber selbstverständlich weiter möglich, das Screening in der Klinik vorzunehmen“, erklärte Hecken in einer Pressekonferenz und widersprach damit einer Darstellung der DKG. Diese hatte in einer Presseerklärung behauptet, dass mit der Ablehnung „die Krankenkassen einmal mehr eine wirksame Infektionsbe­kämpfung“ verhindern.

Auch im Plenum hatte es zu dem Thema eine Debatte zwischen DKG-Hauptgeschäfts­führer Georg Baum und der zuständigen Vorsitzenden des ASV-Unterausschusses, Regina Klakow-Franck, gegeben. „Wenn die MRSA-Diagnostik nicht möglich ist, ist die gesamte sektorübergreifende Versorgung hinfällig“, so Baum. Klakow-Franck erklärte, dass es eine grundsätzliche Entscheidung sei, ob man in dem Appendix nur die Leistungen aufliste, die auch ein Hausarzt durchführen könne.

Einigkeit beim Heilmittelbedarf
Weniger kontrovers hat der G-BA über den langfristigen Heilmittelbedarf entschieden. Damit wurde die Verordnungsmöglichkeit ab dem 1. Januar 2017 neu geregelt. In der Heilmittel-Richtlinie werden künftig die Diagnosen aufgelistet, bei denen von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen ist und damit auf ein Antrags- und Geneh­migungsverfahren des Patienten bei Krankenkassen zu verzichten ist. Patienten­vertreterin Siiri Ann Doka lobte die Regelung. „Wir hatten hier ein regelrechtes Versorgungsproblem gerade für Menschen mit Behinderungen und für Menschen mit schweren Funktionsstörungen. Diese Debatte hatten wir von der Patientenvertretung initiiert und einen langen Atem gezeigt“, erklärte Doka auf der anschließenden Pressekonferenz. © bee/aerzteblatt.de

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Kommentare

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Avatar #115425
Herz1952
am Dienstag, 24. Mai 2016, 12:10

Wer nimmt endlich den G-BA mitsamt dem Spibu an die Kette?

Die Beteiligten sollten sich einmal genau durchlesen was Evidenzbasiert eigentlich bedeutet.

Wenn sie dann genug Verstand haben, werden sie feststellen, dass es in der Medizin aufgrund der Verschiedenheit der Menschen nicht möglich ist, auch nur annähernd an die Wahrheit heranzukommen.

Es geht doch schon lange nicht mehr um die richtige Patientenversorgung, sondern nur noch um Geldeinsparungen.

Auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit betreibt doch nur "negative Waschmittelwerbung" bei neuen Medikamenten und Verfahren. Die negativen Wirkungen werden groß herausgestellt und das Positive minimiert.
LNS
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