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Ärzteschaft

Marburger Bund tritt für angestellte Ärzte in den Praxen ein

Samstag, 21. Mai 2016

Rudolf Henke /Gebhardt

Hamburg – Der Marburger Bund (MB) hat heute in Hamburg erneut dafür geworben, auch angestellte Ärztinnen und Ärzte in den Praxen niedergelassener Ärzte tarifrechtlich zu vertreten. „Das kommt derzeit nicht zustande, weil eine Arbeitgeberorganisation der Niedergelassenen fehlt“, sagte der 1. Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, bei der Haupt­versammlung der Ärztegewerkschaft, die traditionell im Vorfeld des Deutschen Ärztetages stattfand. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) könne als Körperschaft des öffentlichen Rechts diese Rolle ebenso wenig übernehmen wie die Ärzteverbände, deren Mitgliedschaft zu heterogen sei.

Standardanstellungsvertrag garantiert tarifvertragliche Regelungen
Um die Zeit bis zum Abschluss von Tarifverträgen zu überbrücken, forderten die MB-Mitglieder in einem Antrag, in der ambulanten Versorgung den vom MB entwickelten Standardanstellungsvertrag zu verwenden. Nur damit werde gewährleistet, dass sich die Vergütung der Weiterzubildenden in den Praxen an die in den Krankenhäusern angleiche und darüber hinausgehende tarifvertraglich vereinbarte Standards einge­halten würden.

Henke begrüßte es, dass die neue Vereinbarung zur Förderung der Allgemeinmedizin zwischen der KBV, der Deutschen Krankenhausgesellschaft  und des GKV-Spitzenverbandes inzwischen unterschriftsreif vorliege. Sie sieht unter anderem vor, dass künftig auch ambulante Weiterbildungsstellen für angehende grundversorgende Fachärzte gefördert werden sollen, wie es das Versorgungsstärkungsgesetz regelt, das im Sommer 2015 in Kraft trat.

Offenbar soll die Fördersumme Henke zufolge von 3.500 Euro von den Arbeitgebern im ambulanten Bereich auf 4.800 Euro aufgestockt werden. „Die Vergütung wird auch im ambulanten Bereich gewährt für geleistete ärztliche Tätigkeit“, betonte Henke. Deshalb dürfe es auch keine Rückzahlungsverpflichtung für Ärzte geben, die einen geförderten Fachbereich verließen, wie es in einigen Kassenärztlichen Vereinigungen üblich sei.

Einfluss der angestellten Ärzte noch zu gering
Angesichts der anstehenden Wahlen in den Kassenärztlichen Vereinigungen mahnte der MB-Vorsitzende den mangelnden Einfluss der inzwischen 30.000 angestellten Ärztinnen und Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung an. Diese hätten keine eigenen Wahl­kreise mit eigenen Wahllisten. Eine weitere Hürde zur Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts sei die Teilzeittätigkeit. Denn nach SGB V seien nur diejenigen angestellten Ärzte Mitglieder der KVen und damit wahlberechtigt, die einer Halbtags­beschäftigung nachgingen. Diese sei aber nirgends einheitlich definiert, sagte Henke. Hier sei der Gesetzgeber gefordert.  © HK/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #697854
Dr.Bayerl
am Montag, 23. Mai 2016, 22:22

na klar Loewenherz, völlig einverstanden

ich hab nur noch die Neidkritik eines MB-Bosses, den ich zufällig kenne, und der jetzt zufällig aus der GOÄ-Truppe ausgeschieden ist, gegen "Honorarärzte" im Ohr gehabt,
für mich wirklich unwürdig und völlig indiskutabel. Zusammen mit Juristen und der ewig hungrigen BFA wurde und werden diese Kollegen gezielt kaputt gemacht. Kein Hahn kräht danach.
Deshalb nicht Verhandlungen mit dem Holzhammer, fragen Sie mal Juristen oder Ökonomen wie geräuschlos und friedlich da die Zunft verfährt.
Und schließlich habe ich aktuelle Erfahrung mit einer Praxisneugründung, in der kein roter Cent vom Steuerzahler einfließt. Soviel Gesetze, Vorschriften, Technische Regeln und DIN-Normen, den vorbeugenden Brandschutz mit Evakuierungsplan bitte nicht zu vergessen, können Sie in einem ganzen Jahr nicht lernen.
Avatar #109757
Loewenherz
am Montag, 23. Mai 2016, 15:29

zerrissen

Lieber Dr. Bayerl,

teilweise gebe ich Ihnen recht, muss aber auch darauf hinweisen, dass es nicht gerade wenige Praxen da draussen gibt, die in angestellten Kollegen, v.a. den Weiterbildungsassistenten, billige Arbeitskräfte sehen. Wenn ich sehe was so manchem in der WB Allgemeinmedizin von den Kollegen aufgezwungen, bzw. vorgelebt wird, wird mir schlecht. Vor allem weil es gern mal die gleichen Kollegen sind, die, wenn man sie 1 Jahr später wiedertrifft bei Verhandlungen um den Kassensitz, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihrer Pommesbude in den Fokus rücken, unwissentlich, dass sie einem 2 jahre vorher noch erzählten, dass man aus wirtschaftlichen Gründen leider das Gehalt nicht aufstocken könnte.
Fair muss es halt bleiben, für beide Seiten!
Avatar #697854
Dr.Bayerl
am Sonntag, 22. Mai 2016, 11:31

vermutlich muss der Angestellte auch mehr verdienen als der Chef!

Bei so viel fehlender Solidarität hat es die Gesundheitspolitik leicht. Hier sollten Ärzte doch nicht so blind sein, zu erkennen, dass Selbständigkeit im ärztlichen Beruf heute extrem gefährdet ist und dass hier eher "Schulterschluss" angesagt ist, Schulterschluss und flexible Kompromisse ohne billiges öffentliches Getöse!
Schon die Besetzung der mehr als peinlichen GOÄ-Verhandlungen mit dem MB an der Spitze zeigt das Desaster INNERHALB der Ärzteschaft.
LNS

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