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Politik

Konzepte zur Versorgungsforschung konkurrieren um Mittel aus dem Innovationsfonds

Montag, 23. Mai 2016

Berlin – 296 Projektskizzen zur Versorgungsforschung hat der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fristgerecht bis zum 9. Mai erhalten. Der Expertenrat hat nun in dem zweistufig angelegten Antragsverfahren mit der Begut­achtung der Projektskizzen begonnen. Die Antragsteller mit den überzeugendsten Konzepten werden anschließend gebeten, einen vollständigen Antrag auf Fördermittel einzureichen.

Ein hoher Anteil der zur themenspezifischen Förderbekanntmachung eingereichten Projektskizzen richtet sich auf das Themenfeld „Qualitätssicherung und/oder Patientensicherheit in der Versorgung“, gefolgt von „Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung“. Danach kommen die Themenfelder „Bedarfsgerechtigkeit und/oder Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung“ und „Instrumente zur Messung von Lebensqualität“. Weniger Anträge entfielen auf die Themenfelder „Innovative Konzepte patientenorientierter Pflege“ und „Administrative und bürokratische Anforderungen im Gesundheitswesen“.

Laut G-BA können sich Forschungsgruppen und -einrichtungen weiterhin um Förder­gelder für Versorgungsforschung bemühen – und zwar in den Bereichen, die der Bundesaus­schuss am 8. April veröffentlicht hat. Das Antragsverfahren ist bei diesen Förderbe­kannt­machungen einstufig angelegt. „Vollständige Anträge können noch bis spätestens 5. Juli 2016 beim Projektträger eingereicht werden“, hieß es aus dem G-BA.

Neben einer themenspezifischen und themenoffenen Förderbekanntmachung zur Weiterentwicklung der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung betreffen die beiden anderen Förderbekanntmachungen die Evaluation und Auswertung von Selektiv­verträgen nach Paragraf 73c und 140a des fünften Sozialgesetzbuches sowie die Evaluation der Richtlinie des G-BA zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung.

Die zur Verfügung stehende Fördersumme im Innovationsfonds beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich. 225 Millionen Euro sind für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung vorgesehen. © hil/aerzteblatt.de

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