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Ärzteschaft

Studie: Barrierefreiheit in Arztpraxen oft unzureichend

Dienstag, 24. Mai 2016

/dpa

Hamburg – Viele Arztpraxen in Deutschland sind für Menschen mit Behinderungen weiter­hin schwer zugänglich. Die Erreichbarkeit der ärztlichen Versorgung sei „noch immer unzureichend“. Dieses Fazit zog Stefanie Woerns, Vorstand der Stiftung Gesundheit, aus einer aktuellen Studie.

Danach verfügt etwa ein Drittel der Arztpraxen in Deutschland über wenigstens eine Vorkehrung der Barrierefreiheit. Die häufigste ist der stufenfreie Zugang. Viele Praxen sind außerdem rollstuhlgerecht, bieten einen Aufzug oder Behindertenparkplätze. Erst auf Platz neun stehen Orientierungshilfen für Sehbehinderte, die 4.820 deutsche Ärzte bieten.

Für die Analyse hat die Stiftung Gesundheit die Angaben von ambulant tätigen Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten sowie den medizinischen Versorgungszentren in Deutschland ausgewertet.

2011 hatte die Bundesregierung einen „Nationalen Aktionsplan“ aufgestellt, mit der die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland verbessert werden sollte. Auch für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten waren darin konkrete Maß­nahmen benannt. In dem kürzlich erschienenen Arbeitsentwurf des „Nationalen Aktions­plans 2.0“ sind die freiberuflichen Ärzte erneut angesprochen.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem nationalen Aktionsplan 2.0 die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte dabei unterstützen will, ihre Praxen möglichst barrierearm zu gestalten“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassen­ärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, Mitte April in Berlin.

„Die Anforderungen dafür, dass eine Praxis sich ‚barrierefrei‘ nennen kann, sind sehr hoch“, erläuterte ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Die KV berate Ärzte, die eine neue Praxis gründeten, zum Thema Barrierefreiheit und lege bei den Verhandlungen mit Kommunen über neue Arztpraxen und bei ihren Eigeneinrichtungen großen Wert darauf, dass die Räumlichkeiten behindertengereicht seien. In Bestandspraxen seien aber oft umfang­reiche bauliche Veränderungen nötig, damit sich eine Praxis ‚barrierefrei‘ nennen dürfe.

Die KBV und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben dazu im April ein Gutachten vorgestellt. Es zeigt an drei realen Praxen beispielhaft, welche Kosten ein barrierearmer Umbau verursachen würde – sie liegen häufig im unteren sechsstelligen Bereich. Dies Kosten seien von den Praxen alleine nicht zu stemmen, betonten Gassen und der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Wolfgang Eßer. © hil/aerzteblatt.de

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