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Ärzteschaft

Deutscher Ärztetag zur GOÄ-Novelle: Grünes Licht für weitere Verhandlungen

Mittwoch, 25. Mai 2016

Klaus Reinhardt /Gebhardt

Hamburg – Der 119. Deutsche Ärztetag hat nach intensiver und im Verlauf zunehmend konstruktiver Debatte die Bundesärztekammer (BÄK) beauftragt, die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) weiter voranzutreiben. Mit großer Mehrheit stimmten die Delegierten heute in Hamburg dem vom BÄK-Vorstand eingebrachten und im Verlauf der Debatte leicht modifizierten Leitantrag zu, der die im Vorfeld geäußerte Kritik am bisherigen Verfahren aufgenommen hat. Ergänzt wurde der Leitantrag durch eine Reihe weiterer Beschlüsse zur Klarstellung und Verfahrensweise im Rahmen der GOÄ-Debatte.

Klaus Reinhardt, neuer Vorsitzender des GOÄ-Ausschusses der BÄK, ging seinen Bericht zum weiteren Vorgehen in Sachen GOÄ mit klaren Vorstellungen an. Aufgabe sei jetzt, gemäß der Kritik seitens ärztlicher Verbände auf und nach dem außerordentlichen Deutschen Ärztetag Anfang des Jahres, den GOÄ-Novellierungsprozess auf Basis der bestehenden Vorarbeiten fortzusetzen.

Die Verhandlungsbeauftragten müssten unter Einbeziehung der ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften die Finalisierung der Leistungslegenden und die Festlegung der Leistungsbewertungen erstellen. Daraus entstehender Veränderungsbedarf sei zwischen BÄK, PKV-Verband, Bundesgesundheitsministerium und Verbänden zu erörtern und abschließend zu konsentieren. Zudem müsse vonseiten der BÄK ein Kalkulationsmodell zur Bewertung der einzelnen Leistungen sowie der Folgeabschätzung bei der Über­führung der alten in die neue GOÄ unter Zuhilfenahme externer Beratung erarbeitet werden.

Reinhardt stellte einen Zeitplan vor, der bei konsequenter Umsetzung bis Ende des Jahres erfüllt werden könne. Allerdings gehe hier „Qualität vor Eile“, was der GOÄ-Aus­schussvorsitzende auf dem Ärztetag ausdrücklich bestätigt bekam. Die laut Ärztetag an das BMG freizugebende, zuvor mit allen Beteiligten konsentierte neue GOÄ muss dem Beschluss zufolge folgende Bedingungen erfüllen:

Die Leistungslegendierungen und -bewertungen sowie die neue Steigerungssystematik entsprechen – auch durch Unterstützung der Fachgesellschaften und Berufsverbänden – den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen des Jahres 2016. Die Basis der Leistungsbewertungen folgt einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation. Zusatzaufwand, der sich aus der Leistung und den Umständen ihrer Erbringung beziehungsweise patientenbezogen ergibt, muss in entsprechenden Zusatzleistungen angemessen abgebildet werden, soweit er nicht über die Steigerung geltend gemacht werden kann.

Das Angebot von individuellen Gesundheitsleistungen wird durch die GOÄ nicht behindert. Die „sprechende Medizin“, zu der insbesondere die hausärztlichen und andere grundversorgende Leistungen zählen, wird besser als bisher bewertet. Die auf Basis der Beratungen und der Entschließungen des außerordentlichen Deutschen Ärztetages vom Januar 2016 ausgehandelten Anpassungen, insbesondere die Gesetzesinitiative und der Paragrafenteil seien unter Einschränkungen umzusetzen, die Verhandlungen über noch nicht umgesetzte Entschließungen, Beschlüsse und Veranlassungen des außerordentlichen Deutschen Ärztetages weiterzuführen.

Reinhardt zeigte sich nach dem mit großer Mehrheit verabschiedeten Beschluss zuversichtlich: „Wir haben intensiv diskutiert. Wir haben unsere Argumente ausgetauscht und am Ende kluge Entscheidungen getroffen.“ Der Ärztetag habe der BÄK Leitplanken für den weiteren Verhandlungsprozess mit dem Verband der Privaten Kranken­versicherung gegeben: „Wir wissen jetzt genau, wohin der Ärztetag will, wo wir Verhandlungsspielraum haben und wo die Grenzen liegen.“

Reinhardt kündigte an, die Arbeiten an der GOÄ konsequent fortführen zu wollen, rechnet in dieser Legislaturperiode aber nicht mehr mit einer Umsetzung. Spätestens nach der Bundestagswahl solle aber ein Konzept stehen, das dann in die Koalitionsverhandlungen der neuen Bundesregierung eingebracht werden könne. © mn/aerzteblatt.de

Kommentare

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gennadij
am Donnerstag, 26. Mai 2016, 12:04

Herr

Guten Tag sehr geehrte Herren und Frauen. Denn alle Ärzte sind auch Menschen.
Heute, am 26.05.2016, am Tag, wann man einen katholischen Feiertag, Fronleichnam, feiert, wird man nur von nutzen allen Menschen, sich an Jesus Christus Leib zu erinnern.
Nämlich, unser Beruf ist fest mit, nicht semantischen, sondern, mit lebendigen Begriffen verbunden.
Dies sind Liebe zu einander(Arzt-Patient-Beziehung), Barmherzigkeit, Einsicht, Geduld und gegenseitige Vertrauen und Vergebung.
Nur sich darauf zu verlassen, wird auch die Frage des GOÄ-Novelle gelöst.
Wir, alle Mediziner, sollen nicht neidisch und begierig auf des Besitzes des anderen Menschen sein.

Mit freundlichen Grüßen
G. Eistrach
Übrigens, ich bin konfessionell kein Katholik, sondern ein Mensch, der sich bemüht, ein Mensch zu sein.
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