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Politik

Pflegeberufsgesetz: Keine Annäherung zwischen Fürsprechern und Gegnern

Dienstag, 31. Mai 2016

/dpa

Berlin – Befürworter und Gegner des Pflegeberufsgesetzes stehen sich weiter unver­söhn­lich gegenüber. Das zeigte sich gestern bei einer Anhörung des Gesundheits- und Familienausschusses des Deutschen Bundestages in Berlin. Während die Befürworter des Gesetzes davon ausgehen, dass es die Attraktivität des Pflegeberufes steigern wird, befürchten dessen Gegner einen Rückgang der Ausbildungszahlen.

Mit dem Pflegeberufsgesetz wollen Union und SPD die heutige Ausbildung zur Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zu einer generalistischen Ausbildung zusammenführen. Künftig soll die Ausbildung dabei über ein Umlageverfahren finanziert werden. In ganz Deutschland darf dann kein Schulgeld mehr von den Auszubildenden genommen werden. Im März haben das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfamilien­ministerium  gemeinsam „Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes“ veröffentlicht. Darin ist unter anderem die Aufteilung der Zeitkontingente auf die einzelnen Lehrbereiche aufgeschlüsselt. Die Ausbildungsverordnung selbst liegt bis heute jedoch nicht vor.

„Das Gesetz steigert die Attraktivität der Ausbildung“
„Das Gesetz steigert die Attraktivität der Pflegeausbildung, weil es die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Settings erhöht“, meinte zum Beispiel Carsten Drude, Vorsitzender des Bundesverbandes Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe. Denn wer heute eine Ausbildung zum Altenpfleger gemacht habe, könne nicht ohne Weiteres im Krankenhaus arbeiten. Dies werde sich unter den Bedingungen des Pflegeberufs­gesetzes ändern.

„Die geplante Reform wird die zuletzt gestiegene Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege eher stoppen“, meinte hingegen die Vorstandsvorsitzende des Arbeits­­kreises für Ausbildungsstätten der Altenpflege, Birgit Hoppe. Denn heute würden sich die Auszubildenden sehr bewusst für einen der drei Berufe entscheiden. Zudem prognos­tizierte sie, dass mehr Auszubildende eine generalistische Ausbildung abbrechen würden, weil die Inhalte einer zusammengelegten Ausbildung überfrachtet seien und sich manche Auszubildenden überfordert fühlen würden.

Kinderärzte erneuern ihre Kritik
In der Anhörung erneuerten auch die Kinderärzte ihre Kritik am Pflegeberufsgesetz. „Kinderkrankenschwestern sind die wichtigsten Partner für Kinder- und Jugendärzte bei der Behandlung von erkrankten Kindern. Und die sollen uns mit diesem Gesetz genommen werden“, meinte Karl-Josef Eßer, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin. Eßer glaubt, dass „wir durch die Zusammenlegung der Ausbildungen eine große Zahl von Interessenten für die Kinderkrankenpflege verlieren werden“. Zudem werde die Qualität der Ausbildung sinken, weil nicht mehr genug Zeit vorhanden sein werde, die spezifischen Krankheiten von Kindern und Jugendlichen zu besprechen. Auch müssten künftig alle Auszubil­denden einen Teil ihrer Ausbildung in den 360 Kinderkliniken Deutschlands zubringen. Das sei rein technisch überhaupt nicht machbar.

„Integriertes Modell“ könnte ein Kompromiss sein
Der frühere Gewerkschaftssekretär von ver.di, Gerd Dielmann, schlug einen Kompromiss vor. Bei der generalistischen Ausbildung würden die Ausbildungsgänge zusammen­gelegt. Bei einer integrierten Ausbildung würden gemeinsame Anteile definiert, jede Ausbildung hätte jedoch auch noch ein gewisses Maß an Eigenständigkeit. „Ich halte das integrierte Modell für besser“, sagte Dielmann, „weil es einen Kompromiss zwischen der breit angelegten Ausbildung und einer Spezialisierung ermöglicht.“ Es komme nun stark darauf an, wie die Ausbildungsverordnung ausgestaltet werde. © fos/aerzteblatt.de

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