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Keine pauschale Auslandsversicherung durch gesetzliche Krankenkassen

Mittwoch, 1. Juni 2016

/dpa

Kassel – Gesetzliche Krankenkassen dürfen nicht pauschal für ihre Mitglieder eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Dies gehört nicht zu ihren gesetz­lichen Aufgaben, entschied am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az: B 1 2/15 R).

Es stoppte damit ein 2007 vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen entwickeltes Modell, dem ursprünglich 26 Kassen mit zusammen 3,1 Millionen Mitgliedern gefolgt waren. Danach schlossen die Krankenkassen jeweils für ihre sämtlichen Versicherten bei einem privaten Versicherungsunternehmen eine Gruppenversicherung über den Auslandsschutz ab.

Zur Begründung verwiesen die Betriebskrankenkassen auf die „soziale Wirklichkeit“. Fast alle Versicherten würden ins Ausland reisen. Die zwischenstaatlichen Sozialver­siche­rungs­abkommen seien vielfach aber nicht praxistauglich. Auch die beteiligten Kranken­kassen würden durch den Privatschutz erheblichen Verwaltungsaufwand sparen, weshalb das Angebot auch für sie wirtschaftlich sei.

Das für die bundesunmittelbaren Krankenkassen als Aufsichtsbehörde zuständige Bundesver­sicherungs­amt (BVA) duldete die Auslandsversicherung zunächst. 2012 forderte die Behörde die Kassen aber auf, diese zu beenden.

Zu Recht, wie nun das BSG entschied. Für eine solche Leistung gebe es keine gesetz­liche Grundlage, urteilte das Gericht. Vielmehr komme laut Gesetz der Schutz der gesetzlichen Krankenkassen im Ausland zum Ruhen. „Es ist daher unzulässig, dass eine gesetzliche Krankenkasse hierfür Beitragsmittel verwendet“, entschieden die Kasseler Richter. Die unterlegenen Betriebskrankenkassen wollen nun prüfen, wie sie ihren Mitgliedern dennoch eine günstige Auslandsversicherung anbieten können.

Das BVA sieht mit dem Urteil Rechtsicherheit hergestellt. „Mit der Entscheidung ist klargestellt, dass die Versicherten im Rahmen der Eigenverantwortung selbst für eine private Auslandsreise-Krankenversiche­rung sorgen müssen, wenn sie die über die gesetzlichen Leistungsansprüche bei Auslandserkrankungen hinausgehenden Kosten absichern wollen“, sagte BVA-Präsident Frank Plate. Eine zusätzliche private Auslands­reise-Krankenversicherung könne durchaus sinnvoll sein. Plate empfehle den Versicherten, gerade jetzt vor Beginn der Reisezeit die Notwendigkeit einer solchen Versicherung zu überprüfen. © may/afp/aerzteblatt.de

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