Politik
Mecklenburg-Vorpommern: 90-Prozent-Förderung für Schwangerenberatung
Mittwoch, 1. Juni 2016
Schwerin – Nicht jeder Schwangerschaft liegt ein Kinderwunsch zugrunde. In Konfliktsituationen helfen geschulte Fachleute den Frauen, eine Entscheidung zu treffen. Drohende Engpässe bei der Finanzierung der Beratung in MV scheinen nun überwunden. Die Schwangerenberatung durch die Sozialverbände in Mecklenburg-Vorpommern wird vom Land künftig höher bezuschusst. Der Sozialausschuss des Landtags beschloss auf seiner Sitzung am Mittwoch in Schwerin, im Gesetzentwurf der Landesregierung die Förderquote von 80 auf 90 Prozent zu erhöhen.
„Wir setzen damit als erstes Bundesland die gesetzliche Mindestförderung oberhalb der vom Bundesverwaltungsgericht für diese Pflichtaufgabe definierten Grenze von 80 Prozent um“, erklärte die SPD-Abgeordnete Martina Tegtmeier.
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und auch die Opposition hatten sich massiv für höhere Landeszuschüsse eingesetzt. Die gesetzlich geforderten wohnortnahen Beratungsangebote für Schwangere seien mit geringeren Zuschüssen nicht mehr überall sicherzustellen, hieß es.
Der bei einer Expertenanhörung im Ausschuss geäußerten Kritik konnten sich offenbar auch die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU nicht entziehen, die nun die Vorlage der Regierung noch korrigierten. „Mit der Gesetzesänderung, die erfreulicherweise auch auf Zustimmung von Linksfraktion und Grünenfraktion im Sozialausschuss stieß, werden wir unserer sozialen Verantwortung für alle werdenden Eltern gerecht“, sagte Tegtmeier.
Der CDU-Abgeordnete Bernd Schubert, der zwischenzeitlich sogar eine Förderquote von 95 Prozent angeregt hatte, zeigte sich mit dem Ergebnis ebenfalls einverstanden. Den Trägern der Beratungsstellen könne nun Planungssicherheit gegeben werden. Bei einer nur 80-prozentigen Förderung hätten deren Defizit weiter zugenommen.
Die Grünen-Abgeordnete Silke Gajek verwies darauf, dass die Beratungen in den vergangenen Jahren umfangreicher und komplexer geworden seien und somit länger ausfielen. „Auch deshalb ist es wichtig, gute und verlässliche Rahmenbedingungen vorzuhalten“, betonte sie. Dennoch sähen die Grünen Nachbesserungsbedarf. Der Versorgungsschlüssel von einer Vollzeit-Beratungskraft pro 40.000 Einwohner müsse für ländliche Räume auf 1 zu 30.000 verändert werden. Nur so könnten lange Wegstrecken vermieden und die Wahlfreiheit in der Beratung sichergestellt werden.
Das Landesgesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes soll in der vom Sozialausschusses geänderten Fassung in der Landtagssitzung kommende Woche abschließend beraten und beschlossen werden. © dpa/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.