Ärzteschaft
Sachsen führt Fachsprachenprüfung für ausländische Ärzte ein
Mittwoch, 1. Juni 2016
Dresden – Ausländische Ärzte, die in Sachsen einen Antrag auf Berufserlaubnis oder Approbation stellen, müssen rückwirkend zum 1. Mai 2016 nachweisen, dass ihre Deutschkenntnisse für eine umfassende medizinische Tätigkeit ausreichen. Darauf hat die Sächsische Landesärztekammer hingewiesen.
Sollte die Voraussetzung nicht erfüllt sein, ordnet die Landesdirektion Sachsen als zuständige Approbationsbehörde eine Fachsprachenprüfung an, die durch die Sächsische Landesärztekammer durchgeführt wird.
Voraussetzung für die Zulassung zur Fachsprachenprüfung ist wie bisher der Nachweis des Sprachniveaus B2. Mit der Prüfung bei der Sächsischen Landesärztekammer wird nun zusätzlich festgestellt, ob der Arzt über weitergehende Fachsprachenkenntnisse orientiert am Sprachniveau C1 (fortgeschrittenes Kompetenzniveau) verfügt.
Konkret bedeutet dies, er muss sich spontan und weitgehend fließend mit Patienten und Kollegen verständigen, eine umfassende Anamnese erheben sowie komplexe Texte und Fachdiskussionen zu medizinischen Themen verstehen und wiedergeben können.
Die Prüfung ist laut Ärztekammer praxisnah gestaltet. Sie findet als Einzelprüfung statt. Die Prüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern, davon sind mindestens zwei Ärzte. © may/aerzteblatt.de

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