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Präimplantations­diagnostik: Schweizer stimmen über Gesetz ab

Donnerstag, 2. Juni 2016

Bern – Am Sonntag stimmen die Schweizer erneut über die Zulassung der Präimplanta­tions­diagnostik (PID) ab. Zum zweiten Mal binnen eines Jahres geht es darum, ob unter bestimmten Bedingungen Gentests an künstlich befruchteten Embryonen vorgenommen werden dürfen, bevor diese in die Gebärmutter einer Frau eingesetzt werden. Zur Abstimmung steht das überarbeitete sogenannte Fortpflanzungsmedizin-Gesetz, das Richtlinien zur Anwendung der PID enthält und die Durchführung von Untersuchungen an Embryonen regelt.

Demnach dürften Paare mit einer schweren Erbkrankheit und Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, PID in Anspruch nehmen. Letztere könnten Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib auf Chromosomenstörungen wie etwa das Down-Syndrom untersuchen lassen.

Das Gesetz erlaubt, dass zwölf Embryonen pro Behandlungszyklus statt wie bislang drei erzeugt werden. Auch müssen diese nicht länger sofort in die Gebärmutter eingepflanzt werden, sondern können für eine spätere Behandlung eingefroren werden. Die Her­stellung von Embryonen für Stammzellen oder Anwendungen wie die Bestimmung des Geschlechts bleibt verboten.

Die Neuregelung ist umstritten. Befürworter verweisen auf eine Optimierung der Fort­pflanzungsmedizin und eine Vermeidung von Risiken für Frau und Kind. Gegner, daru­n­ter die Kirchen, fürchten, dass Menschen mit genetischen Erkrankungen das Recht auf Leben verweigert werde. Sie warnen vor einer Diskriminierung von Behinderten.

Aktuellen Erhebungen zufolge zeichnet sich eine Mehrheit für das neue Gesetz ab. In einer Umfrage der Schweizer Mediengruppe Tamedia sprachen sich 55 Prozent von rund 17.000 Befragten für die Neuregelung aus, 34 Prozent dagegen. Die politischen Parteien sind gespalten. In ihnen finden sich sowohl Befürworter als auch Gegner.

Im Juni 2015 hatten sich bei einem ersten Referendum 61,9 Prozent der Schweizer für eine Verfassungsänderung zur Zulassung der PID ausgesprochen und damit die Voraus­setzung für die Einführung geschaffen. Bis dahin war die Schweiz eines von wenigen Ländern in Europa, in denen PID verboten oder nicht gesetzlich geregelt war. © KNA/aerzteblatt.de

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