Politik
Arzneimittel: Kassen wollen Preise am Nutzen für Patientengruppen orientieren
Mittwoch, 8. Juni 2016
Berlin – Der GKV-Spitzenverband will für Arzneimittel, die die frühe Nutzenbewertung im Rahmen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) durchlaufen, differenzierte Preise verhandeln. Das geht aus einem Konzeptpapier zur „Nutzenorientierten Erstattung von Arzneimitteln“ (NoE) hervor, das der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands heute in Berlin beschlossen hat.
Das Papier sieht vor, dass künftig nach einer Nutzenbewertung nicht mehr für ein Präparat wie bisher Mischpreise über alle Patientengruppen verhandelt werden. Stattdessen soll es für einen Wirkstoff, der unterschiedliche Wirkungen auf unterschiedliche Patientengruppen hat, auch unterschiedliche Preise geben. Für diejenigen Patientengruppen, bei denen ein Medikament keine Wirkung hat, soll ein Basispreis ähnlich der Vergleichstherapie verhandelt werden. Für Gruppen, für die das Präparat einen Zusatznutzen aufweist, soll es entsprechende Aufschläge geben.
Ein Ausschluss des Arzneimittels aus der Versorgung ist den Kassen zufolge nur dann vorgesehen, wenn der neue Wirkstoff bei bestimmten Patientengruppen einen geringeren Nutzen hat als die Vergleichstherapie, hieß es. „Das würde bedeuten, dass auch möglicherweise Schäden entstehen können“, sagte Angelika Beier, zuständige Ausschussvorsitzende im Verwaltungsrat. Ein Ausschluss soll dem Konzept zufolge auch dann zum Tragen kommen, wenn das pharmazeutische Unternehmen innerhalb der frühen Nutzenbewertung kein Dossier vorlegt.
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Folgen hätte – sollte das Konzept umgesetzt werden – der Vorschlag der Krankenkassen auch für die Ärzte. Wie Beier in der Verwaltungsratssitzung ausführte, müsste die Praxissoftware in den Arztpraxen die Informationen beinhalten, auf welche Patientengruppen ein Präparat welche Wirkung habe. Patientengruppen müssten zudem unterschiedlich kodiert werden, damit die Kassen in den Routinedaten Transparenz hätten, so Beyer.
Den Kassen zufolge ließe sich mit dem Konzept die Qualität der Versorgung steigern, indem die Voraussetzung dafür geschaffen werde, dass Arzneimittel entsprechend ihres Zusatznutzens eingesetzt würden. Durch den unmittelbaren Informationstransfer über die Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an die Ärzte werde „eine gezielte Versorgungssteuerung in Richtung Qualität und Wirtschaftlichkeit ermöglicht“, heißt es wörtlich im Papier. © may/aerzteblatt.de

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