Politik
Contergan-Geschädigte sollen unbürokratischer Leistungen erhalten
Donnerstag, 9. Juni 2016
Berlin – Contergan-Geschädigte sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig unbürokratischer Unterstützungsleistungen erhalten. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sprach sich am Mittwoch dafür aus, den Betroffenen in Zukunft pauschale Leistungen anstatt je nach Fall berechnete Zahlungen zu gewähren. „Eine Pauschalierung würde eine gerechtere und unkompliziertere Verteilung ermöglichen, so dass die Leistungen die Betroffenen besser erreichen würden“, erklärte Schwesig.
Demnach sollen die Betroffenen die Beträge zur freien Verfügung erhalten und könnten damit selbst über die Verwendung entscheiden. Die Pauschalbeträge sollen nach der Schwere der Schädigung bemessen werden. Da viele der durch das Medikament Contergan Geschädigten heute im Alter von Mitte bis Ende 50 seien und an zum Teil „massiven“ körperlichen Beeinträchtigungen litten, müssten die Unterstützungsleistungen „pauschal, unbürokratisch und ohne langwierige Einzelprüfungen“ ausgezahlt werden, sagte Schwesig.
Die Pauschalisierung der Zahlungen wird in dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht über die Auswirkungen der letzten Änderungen des Conterganstiftungsgesetzes empfohlen. Der Bericht wird nun an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet. Es ist zu erwarten, dass dort eine für die Pauschalisierung der Zahlungen erforderliche Gesetzesänderung auf Zustimmung trifft.
Leistungen für spezifische Bedarfe werden Contergan-Opfern derzeit als Unterstützung im konkreten Einzelfall auf Antrag gewährt. Dafür stehen jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung, die allerdings durch die Betroffenen nicht ausgeschöpft werden. Von August 2013 bis Ende 2015 wurden nur rund fünf Millionen Euro bewilligt.
Das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan war in Deutschland von 1957 bis 1961 rezeptfrei vertrieben worden. Sein Wirkstoff Thalidomid führte bei insgesamt bis zu 12.000 Kindern, davon allein rund 5.000 in Deutschland, zu dauerhaften Schädigungen wie schwerwiegenden Fehlbildungen an den Gliedmaßen. Von den rund 2.700 Anspruchsberechtigten leben die meisten in Deutschland. © afp/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.