Ärzteschaft
Mehr Förderung für die ambulante Weiterbildung
Freitag, 10. Juni 2016
Berlin – Ab dem 1. Juli können Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinarztpraxis mit einem monatlichen Gehaltszuschuss von 4.800 Euro rechnen. Künftig erhalten Weiterbildungsassistenten, deren Stelle gefördert wird, ein Gehalt, das mit dem von Ärzten auf derselben Stufe der Weiterbildung in der Klinik vergleichbar ist. Bislang lag die Förderung der Weiterbildungsstellen deutlich darunter – die deutlich besseren Verdienstmöglichkeiten in der Klinik waren mit ein Grund, warum nur wenige Assistenzärzte ihre Weiterbildung in der ambulanten Medizin absolvierten. „Mit der Förderung ist diesem Manko nun abgeholfen“, erklärte Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heute vor Journalisten.
Darüber hinaus werden Zuschläge gezahlt, wenn die Stellen in unterversorgten Gebieten angetreten werden. Hier sind Zuschläge zwischen 250 und 500 Euro pro Monat möglich. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) müssen überprüfen, dass das Geld von den Weiterbildern – in der Regel die Praxischefs – an die Weiterbildungsassistenten weitergereicht wird. Insgesamt werden deutschlandweit 7.500 Stellen für die Allgemeinmedizin gefördert. Die KVen dürfen keine Ablehnungen bei Stellen in der Allgemeinmedizin erteilen, dies hat das Versorgungsstrukturgesetz aus dem vergangenen Jahr festgelegt.
Auch für Facharztgruppen in der ambulanten Medizin werden deutschlandweit 1.000 Stellen gefördert. Die 1.000 Stellen seien ein Einstieg, betonte Feldmann. Man geht bei der KBV davon aus, dass die 1.000 fachärztlichen Stellen schnell vergeben sein werden, erklärte Bernhard Gibis, Leiter des Geschäftsbereichs Sicherstellung und Versorgungsstruktur bei der KBV.
Bei der Auswahl der Fachgruppen, für die die Förderung möglich sein soll, sind noch weitere Verhandlungen nötig. Dabei sind folgende Kriterien wichtig: In dem Fach muss eine optionale ambulante Weiterbildungszeit von mindestens 24 Monaten vorliegen. Außerdem muss eine drohende Unterversorgung erkennbar sein und es müssen flächendeckend und auch langfristig Nachbesetzungsprobleme vorherrschen. Ebenso muss die Altersstruktur der bereits niedergelassenen Ärzte in dem Fach auf eine künftige Unterversorgung hinweisen.
Bei der Fachgruppenauswahl müssen die Krankenkassen auf Bundes- wie auch Landesebene beteiligt werden. Da die Leistungsträger die Hälfte der Fördersummen zahlen, haben sie diesen Anspruch durchgesetzt. Auf Landesebene muss zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Landesverbänden der Kassen verhandelt werden, wo es für welche Facharztgruppen einen Förderbedarf gibt. Einigen sich die regionalen Partner nicht bis zum 1. Oktober 2016, bleibt es bei der Förderung in der Gynäkologie, der Pädiatrie sowie der Augenheilkunde.
Im Zuge der Förderung der Weiterbildungsassistenzen sollen noch in diesem Monat die Verhandlungen über die Standards für Qualität und Effizienz in der Weiterbildung aufgenommen werden. Dafür wurde eine Arbeitsgruppe Kompetenzzentren aufgebaut, in der diskutiert werden soll, was ein Kompetenzzentrum Allgemeinmedizin leisten muss, um ab dem 1. Januar 2017 für die Arbeit gefördert zu werden.
Dabei sollen die Koordinierungsstellen, die je nach Region entweder bei der KV oder der Landesärztekammer angesiedelt sind, und die Kompetenzzentren sowie Weiterbildungsverbünde enger zusammenarbeiten. Dabei geht es um die Koordinierung der Rotationspläne in der der Weiterbildung, um den strukturierten Erfahrungsaustausch, um den Aufbau von Seminarprogrammen für Weiterbildende sowie Fortbildungen für Weiterbilder.
Zur Finanzierung der Kompetenzzentren soll die vereinbarte Strukturförderung von fünf Prozent herangezogen werden. Das Datum sei „ambitioniert“, erklärte Feldmann. „Aber der Druck im Kessel ist auch sehr groß“, so die KBV-Vize weiter. Generell appellierten die KBV-Vertreter, dass mit dem Förderprogramm die Weiterbildung nicht mehr „im Windschatten von Vergütungssystemen gefördert wird“, sagte Gibis. © bee/aerzteblatt.de

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