Politik
Demenzforschung: Lauterbach macht Kompromissvorschlag
Dienstag, 14. Juni 2016
Berlin – Im Streit darüber, ob künftig gruppennützige Forschung an Demenzkranken erlaubt sein soll und welche Rahmenbedingungen dafür gelten, will SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach der SPD-Fraktion einen Kompromissvorschlag vorlegen. Seine Vorstellungen formulierte er in einem fünfseitigen Brief an die Fraktionskollegen und stellte wichtige Eckpunkte heute zugleich in einem Pressegespräch in Berlin vor.
Lauterbach sprach sich vor Journalisten dafür aus, dass sich Menschen bereits vor einer Demenzerkrankung ausdrücklich für die Teilnahme an gruppennütziger Forschung, von deren Ergebnissen sie nicht selbst profitieren, entscheiden müssen. Über den Unterschied zwischen individualnütziger und gruppennütziger Forschung muss demnach verpflichtend ein Arzt – das kann auch der Hausarzt sein – aufklären. Die Kosten für das Gespräch sollen die Krankenkassen tragen.
Der SPD-Politiker schlug zudem vor, ein separates Dokument für die Einwilligung zu verwenden und diese nicht an eine Patientenverfügung zu koppeln, wie es derzeit im Gesetzentwurf zum Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vorgesehen ist. Seine Sorge sei, dass die Patientenverfügung, die eine hohe Akzeptanz genieße, überfrachtet werde und an Ansehen verlieren könne, sagte er. Nach Vorstellungen Lauterbachs könnte das Dokument über die Einwilligung an gruppennütziger Forschung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung aufbewahrt werden. Zusätzlich ist es für ihn notwendig, dass die Angehörigen einer konkret geplanten Studie ausdrücklich zustimmen und dass Patienten ohne Vollmacht automatisch nicht an gruppennütziger Forschung teilnehmen können.
Lauterbach gegen Komplettverbot
Lauterbach sprach sich zugleich gegen ein Komplettverbot der gruppennützigen Forschung an Demenzkranken aus. Das würde Menschen, die an beginnender Demenz erkrankt seien und daran teilnehmen wollten, bevormunden. Darüber hinaus sei Fortschritt ohne eine solche Forschung kaum möglich. Er sei daher für die gruppennützige Forschung „unter strengen Bedingungen“. Er hoffe mit seinem Vorschlag „eine Brücke bauen zu können“ zwischen denjenigen, die die Forschung ganz verbieten wollten und denjenigen, die eine Erlaubnis befürworteten, die zu viele Risiken bringe. „Wir müssen jeden Fall des Missbrauchs ausschließen“, betonte er.
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Sein Ziel ist es, mit dem Vorschlag neben der SPD-Fraktion auch die Unionspolitiker zu überzeugen. Er strebe einen gemeinsamen Änderungsantrag der Koalition zur AMG-Novelle an, so Lauterbach. Seinen Kompromissvorschlag will er mit der SPD-Fraktion in der ersten Juliwoche besprechen. In einer späteren Abstimmung soll es keinen Fraktionszwang für die SPD-Kollegen geben, hieß es.
Der Entwurf zum Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften passt im Wesentlichen deutsches Recht an die Vorgaben der EU-Verordnung über klinische Prüfungen (Nr. 536/2014) an. Vorgesehen ist, die Möglichkeiten für klinische Prüfungen an nicht Einwilligungsfähigen wie zum Beispiel Demenzkranken zu erweitern. Das Gesetz ist unter den Abgeordneten des Deutschen Bundestags, auch innerhalb der Fraktionen, umstritten. Eine geplante Abstimmung im Parlament wurde verschoben. © may/aerzteblatt.de

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