Ärzteschaft
Punktwert in Hamburg steigt um 1,6 Prozent
Donnerstag, 16. Juni 2016
Hamburg – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hamburg und die Krankenkassen der Stadt haben sich auf die Honorarentwicklung für die ambulante Versorgung geeinigt. Danach wird der Punktwert entsprechend der Vorgaben der Bundesebene um 1,6 Prozent auf 10,6535 Cent angehoben. Der Behandlungsbedarf wird um knapp 1,1 Prozent angehoben.
Ab 2016 werden laut Verhandlungsergebnis weitere Leistungen aus der Budgetierung herausgenommen und extrabudgetär vergütet. Dazu gehören eine Grundpauschale der internistischen Rheumatologen, Zuschläge für die Onkologievereinbarung für Gynäkologen und Urologen sowie die Soziotherapie.
Außerdem stellen die Krankenkassen zusätzliche Gelder für spezielle Leistungsbereiche bereit. Hierzu zählen Pauschalen für chronisch kranke Patienten, für Gesprächsleistungen in der Kinder- und Jugendmedizin und für die fachärztliche Grundversorgung. „Diese Leistungen werden zwar nicht extrabudgetär honoriert, die zur Verfügung stehenden Finanzmittel in Höhe von sieben Millionen Euro dürften auf der Basis der aktuellen Abrechnungszahlen aber eine Honorierung zu 100 Prozent ermöglichen“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung von KV und Krankenkassen.
Außerdem werde die die Pauschale für Fahrtkosten im Rahmen von Hausbesuchen um fünf Prozent angehoben. Die genannten Maßnahmen treten rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Erstmals haben KV und Kassen in Hamburg einen Honorarvertrag über zwei Jahre geschlossen. Sie werden daher 2017 nur über die Umsetzung der Bundesempfehlungen verhandeln und, wie gesetzlich vorgeschrieben, den Leistungsbedarf prüfen.
„Sehr zufrieden über die konstruktive Verhandlungsatmosphäre“ ist der Vorsitzende der KV, Walter Plassmann. „Die erreichten Ergebnisse sind angesichts der Rahmenbedingungen bemerkenswert. Das war uns wichtig genug, um uns auf zwei Jahre weitgehend festzulegen“, sagte er. © hil/aerzteblatt.de

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