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Politik

Krankenhäuser: Indikatoren für Qualitätsberichte festgelegt

Donnerstag, 16. Juni 2016

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Qualitätsindikatoren fest­gelegt, die von Krankenhäusern im Qualitätsbericht 2015 veröffentlicht werden müssen. Im Vergleich zum Berichtsjahr 2014 kommen 30 neue Indikatoren hinzu, 76 entfallen. Insge­samt müssen die Kliniken damit ihre Ergebnisse zu 233 der 351 Qualitätsindikato­ren aus der stationären Qualitätssicherung darstellen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der G-BA heute in Berlin.

„Die neu zu veröffentlichenden Qualitätsindikatoren betreffen zum Beispiel Kaiserschnitt­geburten und die kathetergestützte Untersuchung und Behandlung von Herzkranzge­fä­ßen“, sagte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung im G-BA. Verzichtet wird für die öffentliche Berichterstattung etwa auf die Indikatoren der Leistungsbereiche Hüft- und Knietotal­endo­prothesen.

Krankenhäuser dokumentieren für den einrichtungsübergreifenden Vergleich ihre Behandlungsqualität in derzeit 30 ausgewählten Leistungsbereichen, beispielsweise dem kathetergestützten Einsatz einer Herzklappe und der Geburtshilfe. Der G-BA legt jährlich fest, welche der zu dokumentierenden Indikatoren auch im Qualitätsbericht eines Krankenhauses zu veröffentlichen sind. © EB/aerzteblatt.de

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