Ärzteschaft
KBV-Informationspapier zum bundesweiten Medikationsplan
Freitag, 17. Juni 2016
Berlin – Laut E-Health-Gesetz haben Patienten, die mehr als drei Medikamente parallel einnehmen müssen, das Recht auf einen standardisierten Medikationsplan. Ein Informationsblatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) informiert jetzt über Inhalte und Aufbau des bundesweit einheitlichen Dokuments. Neben allgemeinen Fragen zum Medikationsplan werden auch Fragen zum Barcode und zur Medikationstabelle thematisiert. Das Infopapier wird laufend erweitert.
Der Medikationsplan enthält eine Übersicht über die verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Arzneimittel eines Patienten. Dazu werden unter anderem der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund sowie sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt.
Zusätzlich ist ein optional nutzbarer Barcode auf dem Medikationsplan aufgebracht. Er enthält die Informationen des Plans in digitaler Form und ermöglicht, dass dieser unabhängig von der jeweiligen Praxis- oder Apothekensoftware per Scanner eingelesen und aktualisiert werden kann. Auf diesem Weg ist eine unkompliziertere Aktualisierung in Praxen, Apotheken und auch in Krankenhäusern möglich.
Derzeit verhandelt die KBV mit dem GKV-Spitzenverband Details zur Vergütung der Ärzte für die Erstellung und Aktualisierung des Plans. Auch im Bundesmantelvertrag müssen noch Einzelheiten zum Anspruch der Patienten angepasst werden. © hil/aerzteblatt.de

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