Politik
Parität in der GKV: Streit geht weiter
Mittwoch, 22. Juni 2016
Berlin – Der Streit um eine Parität der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geht weiter. Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat heute mit Stimmen von Union und SPD zwei Anträge der Opposition zur Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgelehnt.
Die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verlangten darin die Rückkehr zur hälftigen Beitragszahlung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie perspektivisch die Einführung einer Bürgerversicherung. Grundsätzlich ist auch die SPD dieser Auffassung. Man wolle bei der Union Überzeugungsarbeit leisten, hieß es von den Sozialdemokraten lediglich im Ausschuss. Auf einen Koalitionskrach wollte die SPD es aber offenbar nicht ankommen lassen und stimmte gegen die Anträge. Erst kürzlich hatte Karl Lauterbach, SPD-Fraktionsvize, vor Journalisten angekündigt, die paritätische Beitragssatzfinanzierung und die Bürgerversicherung würden zu den wichtigen Wahlkampfthemen der kommenden Bundestagswahl werden.
Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ war mit Jahresbeginn 2015 ein neues System eingeführt worden. Demnach wird unterschieden in einen allgemeinen festen Beitragssatz, der bei 14,6 Prozent liegt und jeweils zur Hälfte (7,3 Prozent) von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen wird. Ergänzt wird dies durch einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag in variabler Höhe, der ausschließlich von der Arbeitnehmerseite zu zahlen ist. Mit der Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags auf 7,3 Prozent sollen die Lohnzusatzkosten gedeckelt werden.
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Inzwischen liegen die Zusatzbeiträge der Krankenkassen im Schnitt bei 1,1 Prozent. Die Linke schreibt in ihrem Antrag, Millionen Versicherte müssten 2016 mehr Geld für ihre Krankenversicherung ausgeben. Über den Zusatzbeitrag würden die Arbeitnehmer in diesem Jahr um mehr als 14 Milliarden Euro höher belastet als die Arbeitgeber. Im Antrag der Grünen heißt es, die durchschnittliche Beitragsbelastung in der GKV sei 2016 so hoch wie nie zuvor in der Geschichte, trotz guter Konjunktur und Arbeitsmarktlage. Mit der paritätischen Finanzierung wäre auch der Anreiz für die Arbeitgeberseite, auf eine effizientere und wirtschaftlichere Versorgung hinzuwirken, wieder gestärkt.
Die Linke wies im Ausschuss zudem darauf hin, dass es im Bundestag die nötige Mehrheit für eine Änderung der Finanzierungsgrundlagen in der GKV gäbe. Darauf spielte auch die Grünen-Fraktion an, die in ihrem Antrag eine Brückenfunktion sieht. Nach Ansicht der Unionsfraktion stehen die Anträge der Opposition hingegen nicht für die richtige Antwort auf künftige Herausforderungen. Die Bürgerversicherung sei im Übrigen viel zu bürokratisch. © may/hib/aerzteblatt.de

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