Politik
Deutscher Ethikrat: Breite Debatte über CrisprCas gefordert
Donnerstag, 23. Juni 2016
Berlin – Der Deutsche Ethikrat hat sich gestern auf seiner Jahrestagung mit den ethischen Fragen neuer Methoden der Gen-Chirurgie befasst, zu der vor allem die „Crispr-Cas9-Technik“ gehört. Einige Experten bezeichneten sie bereits als die Entdeckung des 21. Jahrhunderts, die die Medizin revolutionieren werde. Die CrisprCas-Technik (Crispr: Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats) erlaubt „chirurgische“ Eingriffe in das Genom von bislang nicht gekannter Präzision.
Sie ist Wissenschaftlern zufolge effizient, kostengünstig und verhältnismäßig einfach zu handhaben und sowohl bei Pflanzen als auch bei Tieren sowie dem Menschen einsetzbar – dort wiederum bei somatischen als auch bei Keimbahnzellen. Der entscheidende Vorteil der Technologie gegenüber früheren gentechnologischen Verfahren: Sie hinterlässt im veränderten Erbgut keine Spuren.
Weder ein Schwarz noch Weiß
Eine abschließende Empfehlung, wie künftig mit dieser Technologie umzugehen sei, gab der Ethikrat gestern nicht. Einig war sich das Gremium, das sich aus 26 Experten für naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Bereiche zusammensetzt, jedoch: Deutschland steht am Beginn einer entscheidenden gesellschaftlichen Debatte, bei der es weder ein Schwarz noch ein Weiß geben könne.
Besonders umstritten sind Keimbahninterventionen. Experimentell bereits vorgenommen wurden sie in China, als 2014 ein Forscherteam Tests an menschlichen, jedoch nicht lebensfähigen Embryonen durchführte. Mit ihnen rückt die Möglichkeit, das menschliche Erbgut gezielt zu verändern, in greifbare Nähe. „Wir müssen genau prüfen, worauf wir uns als Gesellschaft einlassen oder uns eben nicht einlassen wollen mit Crispr-Cas9 und Co“, sagte Peter Dabrock, der neue Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, zur Eröffnung der Tagung. „Undifferenziertes Bedenkenträgertum ist genauso wenig die Aufgabe ethischer Reflexion wie die nachträgliche moralische Weihe schon längst etablierter Verfahren.“
CrisprCas-Welt verantwortlich gestalten
Dem enormen Innovationspotenzial, das die neuen Methoden für die Grundlagenforschung, aber auch für die Pflanzenzüchtung, die Biotechnologie oder die Behandlung von genetisch bedingten Krankheiten zweifellos in sich trügen, stünden weitreichende soziale, rechtliche und ethische Fragen gegenüber. Über diese müsse sich die Gesellschaft im Sinne eines verantwortungsbewussten Handelns verständigen, betonte auch Infektionsbiologe Jörg Vogel von der Universität Würzburg. Sicher ist für ihn jedoch: „Wir werden künftig in einer CrisprCas-Welt leben! Deshalb müssen wir sie jetzt verantwortlich gestalten.“
Für den evangelischen Theologen Wolfgang Huber von der Humboldt-Universität Berlin gibt es dabei eine entscheidende Grenze: Risikoarme Eingriffe zur Heilung oder Vermeidung von Krankheiten seien moralisch zu rechtfertigen – soweit sie auf das Individuum begrenzt bleiben. Keimbahninterventionen sollten jedoch verboten sein, solange Folgen für künftige Generationen nicht ausgeschlossen seien. Ein zeitlich begrenztes Moratorium – wie es die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina in einer Stellungnahme im September 2015 vorschlug – greift für ihn zu kurz. Es sei vielmehr generell notwendig, denkbare Therapien klar von der ethisch problematischen genetischen Verbesserung zu unterscheiden. Zur Unverfügbarkeit der menschlichen Identität gehöre es, den Menschen nicht gemäß einem von anderen entworfenen Bauplan zu konstruieren und zu produzieren.
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Der Pädiater Karl Welte von der Universität Tübingen sieht in der neuen Technik zwar die Möglichkeit, genetisch bedingte Krankheiten zu behandeln. Gleichzeitig habe er aber erhebliche Bedenken gegen Eingriffe in die Keimbahn. Solange nicht klar sei, welche unvorhersehbaren Auswirkungen die gezielten Veränderungen der genetischen Information in der menschlichen Keimbahn mit sich brächten, sollten deshalb vorhandene Alternativen, wie die Präimplantationsdiagnostik und die Stammzelltransplantation, genutzt werden, sagte er.
"Die Lücken im Embryonengesetz müssen geschlossen werden"
Das ehemalige, langjährige Ethikrat-Mitglied Jochen Taupitz von der Universität Mannheim stellte die geltende Rechtslage vor: Zwar verbiete das Embryonenschutzgesetz derzeit die künstliche Veränderung der menschlichen Keimbahn, es enthalte aber erhebliche Unklarheiten und Lücken. Die Begründung des Gesetzgebers, Keimbahninterventionen wegen der damit verbundenen Gefahren für die danach geborenen Menschen unter Strafe zu stellen, könnte künftig entfallen, wenn derartige Interventionen hinreichend sicher durchgeführt werden könnten, warnte der Jurist.
„Der Gesetzgeber konnte diese Entwicklung ja nicht vorhersehen“, sagte Taupitz. Das Embryonenschutzgesetz ließe sich aber nur im Wortlaut interpretieren, da es ein Strafgesetz sei. Strafgesetze aber dürften nicht über den Wortlaut hinaus zu Lasten eines möglichen Täters ausgelegt werden – selbst wenn es dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspreche. „Die Lücken im Embryonengesetz müssen geschlossen werden“, erklärte Taupitz. „Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte, dann muss der Gesetzgeber entscheiden.“ © er/aerzteblatt.de

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