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Politik

Kabinett will schärfere Kontrollen von Pflegediensten beschließen

Donnerstag, 23. Juni 2016

dpa

Berlin – Nach dem Betrugsskandal um vor allem russischstämmige Pflegedienstbetreiber will die Bundesregierung zügig den Weg für schärfere Kontrollen von ambulanten Pflege­diensten frei machen. Das Vorhaben soll voraussichtlich am kommenden Dienstag im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes III vom Kabinett verabschiedet werden. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf Nachfrage.

Dem Entwurf zufolge, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen künftig im Verdachtsfall die Abrechnungen sämtlicher ambulanter Pflege­dienste über­prüfen, und zwar unabhängig davon, ob die Patienten Geld aus der Kran­ken- oder der Pflegekasse beziehen. Bisher konnten die Kontrolleure nur bei ambu­lan­ten Altenpflege­diensten tätig werden, nicht aber bei jenen, die ausschließlich häus­liche Krankenpflege anbieten.

Dies sind nach Angaben des Ministeriums rund 200 bis 300 Betriebe. Darüber hinaus sollen Pflegekassen verpflichtet werden, schon bei der Zu­lassung von Pflegediensten sicherzustellen, dass sich kriminelle Pflegedienste nicht ein­fach unter neuem Namen oder über Strohmänner eine neue Zulassung erschleichen könnten.

Ent­schlosse­ne Strafverfolgung gefragt
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) betonte, wo Betrüger die Gesund­heit von Pflegebedürftigen gefährdeten, um die Pflegekassen zu plündern, sei „ent­schlosse­ne Strafverfolgung“ gefragt. Er mahnte zugleich, die vielen Pflegekräfte, die sich tag­täg­lich für andere einsetzten, dürften durch „solche Schmutzfinken“ nicht in Verruf gebracht werden. „Wo Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen den Verdacht haben, von einem Pflegedienst hintergangen zu werden, sollten sie sich an die Fehlverhaltensstellen der Krankenkassen wenden, die wir mit dem Korruptionsbe­kämpfungsgesetz gestärkt und zur Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft verpflichtet haben“, sagte der Minister.

Eien Milliarde Euro für nicht erbrachte Leistungen
Berichten zufolge gehen dem deutschen Sozialsystem pro Jahr insgesamt bis zu eine Milliarde Euro verloren, weil Pflegedienste Leistungen abrechnen, die überhaupt nicht erbracht wurden. Im April waren zuletzt systematische Betrügereien im Pflegebereich bekannt geworden. Pflegedienste, deren Betreiber mehrheitlich aus früheren Sowjet­staaten stammen, sollen dem Bundeskriminalamt zufolge in großem Stil Abrechnungs­betrug begangen haben. In Berlin gingen die Behörden mit einer Großrazzia gegen einen ambulanten Pflegedienst vor, der allein Sozialkassen und Stadt mit systematisch falsch abgerechneten Leistungen um nahezu eine Million Euro geschädigt haben soll.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unterstützt schärfere Kon­trollen. Dies sei „ein gutes Signal“ an die vielen guten und ehrlichen Pflegedienste und „ein wichtiges Instrument, um künftig besser die Spreu vom Weizen trennen zu können“, erklärte Verbandssprecher Florian Lanz.

Auch die Grünen begrüßten die Gesetzesänderung, forderten aber noch weitergehende Schritte. Dazu reichten Abrechnungsprüfungen und Führungszeugnisse aber nicht aus, erklärte Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflegepolitik der Bundestagsfraktion. Eine Meldepflicht für ambulante Dienste, wie Nordrhein-Westfalen sie bei den Kreisen und kreisfreien Städten eingeführt habe, könne zu mehr Transparenz führen. Zudem betonte Scharfenberg, dass das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung bei unangemeldeten Kontrollen gewahrt bleiben müsse.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht in unangemeldeten Kontrollen bei der häus­lichen Krankenpflege und schärferen Zulassungsprüfungen für ambulante Pflege­dienste nur einen ersten Schritt. Pflegeleistungen sollten künftig nur noch elektronisch abge­rechnet werden, forderte Vorstand Eugen Brysch. Zudem müsse jeder Versicherte eine einheitliche lebenslange Patientennummer erhalten. Dadurch könnte ein Abrech­nungs­betrug rasch aufgedeckt werden. © may/afp/aerzteblatt.de

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