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Ärzteschaft

Praxisassistenten jetzt auch für Fachärzte

Freitag, 24. Juni 2016

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat mit den Krankenkassen neue Regelungen zur Vergütung von Leistungen in Alten- und Pflegeheimen vereinbart. Da­durch soll sich die medizinische Versorgung von Heimbewohnern verbessern. Die Verein­barungen sehen unter anderem vor, dass neben Hausärzten zukünftig auch Fachärzte qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten zur Betreuung der Heimbewohner einsetzen können.

Für die Berechnung der zusätzlichen ärztlichen Leistungen werden zum 1. Juli neue Gebührenordnungspositionen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufge­nommen. Die vereinbarten Vergütungen seien ein Einstieg, um die haus- und fach­ärztliche Betreuung von Patienten in Alten- und Pflegeheimen langfristig zu verbessern, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen.

Die neuen Leistungen des EBM können von Ärzten abgerechnet werden, die mit Heimen spezielle Kooperationsverträge abgeschlossen haben. Damit wird der erhöhte Aufwand der Ärzte im Kooperationsvertrag honoriert, unter anderem für die Koordination von diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen sowie der pflege­rischen Versorgung, die Kooperation mit weiteren Ärzten und einbezogenen Pflegefach­kräften, den Besuch des Patienten und die patientenorientierten Fallkonferenzen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Mit Blick auf die zunehmende Zahl älterer Menschen im Land sagte KBV-Vorstand Regi­na Feldmann, sie sei froh, dass sich die KBV mit den Krankenkassen einigen konnte. Jetzt müssten weitere Maßnahmen folgen. © hil/aerzteblatt.de

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