Politik
Krankenhausmorde: Landtag will Konsequenzen aus Fall Niels H. ziehen
Freitag, 24. Juni 2016
Oldenburg – Der Krankenpfleger Niels H. hat nach Überzeugung der Ermittler weit mehr Menschen getötet als bisher bekannt. Bei 27 von 99 exhumierten ehemaligen Patienten des Klinikums Delmenhorst seien Rückstände eines Herzmedikaments entdeckt worden, sagte der Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme in dieser Woche. Das Mittel soll Niels H. den Patienten absichtlich gespritzt haben. Insgesamt gehen die Ermittler jetzt davon aus, dass der Pfleger für mindestens 33 Todesfälle im ehemaligen städtischen Krankenhaus Delmenhorst verantwortlich ist.
Bei 27 Gestorbenen konnte den Angaben zufolge der Wirkstoff „Ajmalin“ des Medikaments „Gilurytmal“ festgestellt werden. Diese zusätzlichen Tötungshandlungen habe Niels H. gestanden, erklärten die Ermittler nun. Ob Niels H. auch andere Substanzen nutzte, wird noch geprüft.
Bereits 2015 hatte das Landgericht Oldenburg Niels H. wegen zweifachen Mordes, zweifachen Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Während des Prozesses hatte der heute 39-Jährige gestanden, 90 Patienten am Klinikum Delmenhorst eine Überdosis eines Herzmedikaments gespritzt zu haben, um eine Kreislaufkrise herbeizuführen. Ziel des Angeklagten sei es gewesen, sich danach bei Reanimationen als Retter präsentieren zu können, sagte ein Sprecher des Landgerichts damals.
Patiententötungen: Wie ein Pfleger zum Mörder wurde
Der 38-jährige Krankenpfleger Niels H. wurde wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Ärzte und Politiker nehmen Stellung dazu, wie es so weit kommen konnte und wie sich solche Taten verhindern lassen. [...]
Der bisher größte Massenmörder in der bundesdeutschen Geschichte – diese deutlichen Worte fand der niedersächsische Landtagsabgeordnete Uwe Schwarz (SPD) für Niels H. Der Landtag hatte am 8. Juni über den Fall und seine politischen Folgen beraten. Zum einen ging es um den Abschlussbericht des Sonderausschusses „Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes“ (Drucksache 17/5790), den der Landtag im Februar 2015 eingesetzt hatte.
Er sollte untersuchen, wie es zu der Mordserie kommen konnte und die vorhandenen Kontrollmechanismen und Strukturen im Gesundheitswesen kritisch hinterfragen. Zum anderen ging es um Änderungen am niedersächsischen Krankenhaus- und Bestattungsgesetz, mit denen die Regierungskoalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Defizite beseitigen will, die der Abschlussbericht des Sonderausschusses aufgedeckt hat.
Danach müssen niedersächsische Krankenhäuser bereits seit dem 1. Januar klinikinterne Patientenfürsprecher einsetzen, die Patienten und deren Angehörigen bei Problemen als Ansprechpartner dienen. Unterstützt werden die Patientenfürsprecher von einem Landespatientenschutzbeauftragten, dessen Ernennung derzeit läuft. Darüber hinaus soll in allen niedersächsischen Krankenhäusern künftig ein Stationsapotheker die Ärzte bei der Arzneimittelverordnung unterstützen. Zusätzlich sollen die Krankenhäuser eine Arzneimittelkommission einsetzen, die den Bestand, die Ausgabe und die Verwendung von Arzneimitteln sowie die strikte Einhaltung der ärztlichen Verordnungen überwacht. In einem solchen System, so die Hoffnung, würde die missbräuchliche Verwendung von Medikamenten schneller auffallen.
Parteiübergreifend kritisierten die Abgeordneten bei der Beratung des Gesetzentwurfs laut Redeprotokoll den hohen zeitlichen und ökonomischen Druck, unter dem die Mitarbeiter in den Krankenhäusern stehen. Die drohende Überforderung begünstige Taten wie die von Niels H. „Es braucht mehr Geld, es braucht mehr Personal, und der Pflegeberuf muss attraktiver ausgestaltet werden“, forderte Annette Schwarz (CDU).
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Um eine Überforderung des Personals zu vermeiden, sieht der Gesetzentwurf von SPD und Grünen vor, es den Kliniken zu ermöglichen, modellhaft neue Organisationsstrukturen zu erproben. Denkbar sei beispielsweise ein Rotationssystem, um der hohen Dauerbelastung des Pflegepersonals insbesondere auf Intensivstationen entgegenzuwirken. Außerdem sollten die Krankenhäuser verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern regelmäßige Supervisionen anzubieten. Ebenfalls verbindlich sollen an allen Krankenhäusern anonyme Meldesysteme sowie Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen eingeführt werden.
Auch das Bestattungsgesetz wollen die Koalitionäre ändern. So soll die äußere Leichenschau künftig durch externe Ärzte vorgenommen und eine Blutuntersuchung obligatorischer Bestandteil der Leichenschau werden. Der Gesetzesantrag werde voraussichtlich nach der Sommerpause im Sozialausschuss beraten, sagteThela Wernstedt (SPD) dem Deutschen Ärzteblatt. „Wir sind entschlossen, Änderungen noch in diesem Jahr zu beschließen.“ © HK/dpa/aerzteblatt.de

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