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Ärzteschaft

AU-Bescheinigungen: Einige Kassen kündigen Teilnahme an Sammelstelle der KV RLP

Montag, 27. Juni 2016

Mainz – Ab dem 1. Juli 2016 ist der Versand von Bescheinigungen der Arbeitsun­fähigkeit (AU) über die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) an die zuständige Krankenkassen nur noch für AOK- und BKK-Versicherte möglich. Das hat die KV mitge­teilt.

Der Grund: Innungskrankenkasse (IKK), Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie die Knappschaft haben ihre Teilnahme an der Sammel­­stelle der KV zu Ende Juni beendet.

Versicherte dieser drei Kassenarten müssen daher nun ab diesem Zeitpunkt, so wie Versicherte der Ersatzkassen bisher auch, ihre AU-Beschei­nigungen selbst an ihre Krankenkasse weiterleiten. © EB/aerzteblatt.de

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