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Politik

Bundesteil­habegesetz: Verbände fordern Nachbesserungen

Montag, 27. Juni 2016

Verbände fürchten, dass psychisch Kranke durch das neue Gesetz benachteiligt werden. /dpa

Berlin – Ein Bündnis aus Verbänden und Gewerkschaften fordert vor der morgigen Kabinettsbe­fassung grundlegende Nachbesserungen am Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung. Die Kritiker, darunter der Deutsche Behindertenrat, das Deutsche Rote Kreuz und der Deutsche Gewerkschaftsbund, warnen in einer heute veröffentlichten Mitteilung „vor der Gefahr von Leistungseinschränkungen und anderen Verschlechterungen gegenüber dem geltenden Recht“.

Die Verbände werfen Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) vor, mit ihrem Gesetzesvorschlag den Kreis der Betroffenen einzuschränken, die zukünftig Leistungen in Anspruch nehmen können. Nach dem Entwurf müssen Betroffene nachweisen, dass sie in fünf von neun Lebensbereichen dauerhafte Unterstützung benötigen. Dadurch können unter anderem Menschen mit psychischen Erkrankungen, die schubweise verlaufen, von der Förderung ausgeschlossen werden, kritisieren die Verbände.

Das Bündnis fordert, den Grundsatz „ambulant vor stationär“ als Ziel bei der Betreuung von behinderten Menschen gesetzlich festzuschreiben. Außerdem müssten die Grenzen für Einkommen und Vermögen von Menschen mit Behinderung erhöht werden, „damit niemand schlechter steht als heute“, heißt es.

Mit einer Protestaktion will am morgigen Dienstag die „Kampagne für ein gutes Bundes­teilhabegesetz“ vor dem Berliner Hauptbahnhof auf die drohenden Verschlechterungen hinweisen. Behinderte Menschen lassen sich dabei in einen Käfig sperren, um symbo­lisch zu zeigen, dass das Bundesteilhabegesetz große Gefahren für die Selbstbestim­mung behinderter Menschen aufweist.

Seit zwei Wochen finden tägliche Mahnwachen behinderter Menschen vor dem Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales in Berlin und Aktionen in anderen Städten statt.  „Wenn nicht mehr auf den realen Bedarf zur Teilhabe geschaut wird, sondern fünf willkürlich formulierte Kriterien für Teilhabeeinschränkungen erfüllt werden müssen, um überhaupt Leistungen zu bekommen, dann ist eine Grenze überschritten“, betonte Ottmar Miles-Paul, Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz.

Gerade im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention sei es völlig unverständlich, warum behinderte Menschen, die wie alle anderen auch mitten in der Gesellschaft leben wollten, auch zukünftig darlegen müssten, warum ein Leben in einer Behindertenein­richtung für sie unzumutbar sei, um die nötige Unterstützung in den eigenen vier Wänden zu bekommen. Unverständlich sei auch, dass es keine konsequente Abkehr von der An­rechnung des Einkommens und Vermögens auf Leistungen für behinderte Menschen gebe, so Miles-Paul.

Nach den Plänen der Sozialministerin sollen in einer ersten Stufe ab 2017 die Freibeträ­ge für Barvermögen auf 27.600 Euro und für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich erhöht werden. Ab 2020 soll der Freibetrag auf 50.000 Euro steigen. Zudem soll dann – anders als bisher – Einkommen und Vermögen des Partners nicht mehr angerechnet werden.

Das Bundeskabinett will voraussichtlich morgen das Bundesteilhabegesetz verabschie­den. Mit dem Gesetz sollen mehr Sozialleistungen für Menschen mit Behinderung aus einer Hand kommen, die Integration auf dem Arbeitsmarkt verbessert und eine stärkere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Der Bund rechnet durch die Reform mit höheren Ausgaben von rund 700 Millionen Euro ab 2020. © afp/aerzteblatt.de

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