Politik
Pflegeberatung: Jetzt sind die Kommunen am Zug
Dienstag, 28. Juni 2016
Berlin – Die Kommunen können sich künftig verstärkt in die Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen einbringen. Das sieht das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) vor, dass das Bundeskabinett heute verabschiedet hat. Darüber hinaus will der Gesetzgeber mit der Reform Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege verhindern.
„Mir ist wichtig, dass die Hilfe auch dort ankommt, wo sie gebraucht wird“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). „Deshalb verbessern wir jetzt die Pflegeberatung in den Kommunen.“ Zudem dürfe es für Betrug in der Pflege keine Toleranz geben. Das Gesetz durchläuft nun Bundestag und Bundesrat.
Kommunen können Pflegestützpunkte einrichten
Den Vorstellungen des Gesetzgebers zufolge sollen Kommunen künftig – zunächst für die Dauer von fünf Jahren – aus eigener Initiative Pflegestützpunkte zur Beratung einrichten können. Ergänzend zu den Beratungsaufgaben der Kommunen in der Hilfe zur Pflege, der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe sollen sie auch Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, beraten dürfen. Darüber hinaus wird mit der Reform ein Modellvorhaben in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten zur Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen durch kommunale Beratungsstellen angestoßen.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßt den Vorstoß der Regierung die Pflegeberatung besser zu verzahnen. Ratsuchende müssten aber zwischen den Angeboten der Kassen und der Kommunen frei wählen können, mahnte SoVD-Präsident Adolf Bauer. Zudem müsse es möglich bleiben, dass Menschen gleichzeitig Pflegeleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.
Krankenkassen üben Kritik, Kommunen skeptisch
Der Deutsche Städtetag kritisierte, dass die Kommunen kaum Spielräume hätten. Die Modellprojekte dürften „keine Sparschweine zugunsten der Pflegekassen sein“, die sich ihrer Aufgabe entledigten, erklärte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Auch die genauen Kosten seien für die Städte noch unklar.
Der GKV-Spitzenverband wiederum lehnt eine „Verschiebung von Zuständigkeiten und Beitragsgeldern von der Pflegeversicherung hin zu den Kommunen“ ab. Es müsse bei der bisherigen Aufgabenteilung bleiben, bei der die Kommunen die Infrastruktur etwa durch altengerechte Busse stellen und die Pflegekassen neben den Pflegeleistungen auch die Beratung übernehmen. „Es kann nicht sein, dass die Kommunen aus den Portemonnaies der Beitragszahler gesponsert werden“, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbands. Der Weg für eine sinnvolle Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege liege nicht in der Verlagerung von Kompetenzen der Pflegeversicherung auf die Kommunen.
Bisher gibt es in der Versorgung Pflegebedürftiger eine klare Aufgabenteilung: Die Kommunen stellen für Pflegebedürftige im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge die notwenige Infrastruktur, wie beispielsweise altengerechte Busse oder Beratungen zum altersgerechten Wohnen. Finanziert aus Steuermitteln. Die Pflegekassen übernehmen neben den eigentlichen pflegerischen Leistungen auch die aus Beitragsmitteln finanzierte Pflegeberatung und das Fallmanagement für den Einzelnen. Mit dem Gesetz soll jetzt für 60 Modellkommunen die Möglichkeit geschaffen werden, dass sie mit Geldern der Pflegeversicherung in die individuelle Versichertenberatung einsteigen.
Besser Aufsichtsmöglichkeiten über ambulante Pflegedienste
Nach dem Betrugsskandal um ambulante Pflegedienste soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) nach dem Willen des Gesetzgebers künftig auch für Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen bei häuslicher Krankenpflege zuständig sein. Bisher konnten die Kontrolleure der Krankenversicherung nur bei Diensten der ambulanten Altenpflege tätig werden, nicht aber bei solchen, die ausschließlich häusliche Krankenpflege anbieten. Zudem können Pflegedienste auch unangemeldet kontrolliert werden, wenn ein Verdacht gegen sie vorliegt.
Außerdem sollen die Pflegekassen wirksamer gegen bereits auffällig gewordene Anbieter vorgehen. So soll schon vor dem Abschluss von Verträgen sichergestellt werden, dass sich kriminelle Dienste nicht einfach unter neuem Namen oder über Strohmänner eine neue Zulassung erschleichen können.
Mit den Änderungen reagiert die Bundesregierung auf zahlreiche, in den vergangenen Wochen bekannt gewordene Pflegebetrugsfälle. Pflegedienste, deren Betreiber mehrheitlich aus früheren Sowjetstaaten stammen, sollen dem Bundeskriminalamt zufolge in großem Stil Abrechnungsbetrug begangen haben. In Berlin gingen die Behörden mit einer Großrazzia gegen einen ambulanten Pflegedienst vor, der allein Sozialkassen und Stadt mit systematisch falsch abgerechneten Leistungen um nahezu eine Million Euro geschädigt haben soll. Berichten zufolge gehen dem deutschen Sozialsystem pro Jahr insgesamt bis zu eine Milliarde Euro verloren, weil Pflegedienste Leistungen abrechnen, die nicht erbracht wurden.
Nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz reichen schärfere Kontrollen im Kampf gegen den Pflegebetrug alleine nicht aus. Für Pflegeleistungen müsse eine elektronische Abrechnung verbindlich vorgeschrieben werden, forderte Vorstand Eugen Brysch. Ähnlich argumentierte die Pflege-Expertin der Grünen, Elisabeth Scharfenberg.
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aerzteblatt.de
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Lebenshilfe geschockt
Die Lebenshilfe kritisiert die Bundesregierung nicht nur dafür, dass auch künftig viele Menschen mit Behinderung, die in Wohnstätten leben, von Pflegeversicherungsleistungen weitgehend ausgeschlossen sind. Nun solle „diese Diskriminierung“ auch noch auf eine Vielzahl von ambulant betreuten Wohngemeinschaften ausgeweitet werden. „Das ist absolut inakzeptabel“, erklärte Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.
Die Lebenshilfe ist alarmiert, dass künftig Menschen mit Behinderung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften statt wie bisher bis zu 1.612 Euro nur noch 266 Euro aus der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen sollen. Die Möglichkeiten, ambulant betreut zu leben, würden sich gerade für Menschen mit hohen Unterstützungsbedarfen dadurch erheblich verschlechtern, so die Sorge. Die Organisation wies darauf hin, dass viele Betroffene ohne diese Finanzierung ihr Zuhause verlieren könnten. Das stehe im Widerspruch zum Grundsatz „ambulant vor stationär“ und den Zielen des Gesetzgebers. „Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung sind Mitglieder der Pflegeversicherung und zahlen Beiträge wie alle anderen auch. Sie müssen daher auch die gleichen Leistungen bekommen – unabhängig davon, wo sie leben“, verlangte Schmidt.
Kritik von der Opposition
Auch für die pflegepolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Pia Zimmermann, schafft das Gesetz neue Ungleichbehandlungen. „Die Bundesregierung bleibt sich treu in der Aushöhlung des Sozialstaats“, sagte sie. Wer arm sei, die steigenden Eigenbelastungen in der Pflege nicht mehr tragen könne oder als nicht eingliederungsfähig gelte, würde in häusliche Pflege durch Familienangehörige, Nahestehende und ehrenamtlich Engagierte gezwungen, so Zimmermann. Die Entscheidung über die finanzielle Unterstützung von Menschen, die Sozialhilfe für die Pflege bekommen, werde an die kommunalen Kassen übergeben. „Hier wird eine Zwei-Klassen-Pflege zementiert, die alle benachteiligt, die auf die Unterstützung der Solidargemeinschaft angewiesen sind“, erklärte die Linken-Abgeordnete.
Das Gesetz, dem der Bundesrat zustimmen muss, soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Es ist der dritte Teil der Pflegereform von Schwarz-Rot. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) wurde die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien ausgeweitet. Zudem wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet, um die Generationengerechtigkeit in der Finanzierung der Pflegeversicherung zu erhalten. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) werden ab dem 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. © may/dpa/afp/aerzteblatt.de

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