Politik
Psychiatriegesetz: Bayerische Bezirke wollen transparentere psychiatrische Unterbringung
Dienstag, 28. Juni 2016
Bamberg – Die bayerischen Bezirke wollen die Betreuung psychisch kranker Menschen transparenter machen und fordern von der Staatsregierung dafür bessere gesetzliche Regelungen. „Bisher kann man nicht beurteilen, wie man in unterschiedlichen Kliniken behandelt wird“, sagte der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, heute in Bamberg. Deshalb solle das geplante Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) verankern, dass alle Einrichtungen regelmäßig nach denselben Standards über Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen und Unterbringungen berichten müssen.
Zudem soll das künftige PsychKHG die Zahl der Zwangseinweisungen und gesetzlichen Betreuer psychisch Kranker senken, forderte Mederer. Dazu verlangen die Bezirke einen landesweiten flächendeckenden Krisendienst. „Wo es einen solchen gibt, wie zum Beispiel in München, lassen sich 75 Prozent der Patienten freiwillig einweisen“, sagte Mederer. Das steigere die Genesungschancen und mindere die Stigmatisierung der Patienten. Das Land solle 50 Prozent der Kosten für den niedrigschwelligen Krisendienst bezahlen.
Der Bezirketag forderte zudem, dass im Rahmen des heute vom Bundeskabinett in Berlin beschlossenen Bundesteilhabegesetzes die Bezirke vollständig den bayerischen Anteil der fünf Milliarden Euro erhalten, der die Kommunen entlasten soll. Durch das Gesetz sollen behinderte Menschen selbstständiger leben, wohnen und arbeiten können. Es beinhaltet Mederer zufolge aber „gewaltige Diskriminierung“ von Behinderten. © dpa/aerzteblatt.de

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